Horst D. Deckert

Habecks Heizungsgesetz von Bundesverfassungsgericht gestoppt

Am 5. Juli 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des umstrittenen Heizgesetzes im Bundestag überraschend gestoppt.

Die zweite und dritte Lesung darf nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden.

Gesetz nun nicht vor Sommerpause durchgewunken

Das Gesetz kann somit nicht wie geplant „ratz-fatz“, noch vor der Sommerpause  durchgewunken werden.

In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des umstrittenen Heizgesetzes im Bundestag gestoppt. Wie das höchste deutsche Gericht am 5. Juli in Karlsruhe mitteilte, darf nun die zweite und dritte Lesung nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte dabei tief in die Trickkiste gegriffen und einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

Diese sollte dem Bundestag eine abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Der finale Entwurf des Gesetzes lag den Abgeordneten demnach am 4. Juli vor. Um die 14-Tage-Frist einzuhalten, könnte somit das Gesetz erst am 18. Juli beschlossen werden.

Allerdings befindet sich der Bundestag zu dieser Zeit in der Sommerpause, der Termin liegt zudem weit nach dem 7. Juni, an dem das Gesetz ursprünglich beschlossen werden sollte. Heilmann hatte argumentiert, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden seien.

Dazu  erklärte er, „die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren.“

„Reines Trick-Paket“ der CDU

Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und beheben, so der Politiker.

Damit outet sich die CDU allerdings klar als „Befürworter“ einer Klima-Wende, wie auch indirekt  zum Eingeständnis eines „menschengemachten Klima-Wandels.

Laut Verfassungsgericht war Heilmanns Antrag mit Blick auf das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führte zum Ergebnis, „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen“.

Was wird die Rache dieser Ampel-Schlappe?

Nun kann das Gesetz nicht vor der Sommerpause durch den Bundestag gedrückt werden. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet eine Schlappe für die Ampelkoalition, die versucht hatte, das Gesetz am 7. Juli und damit noch vor der Sommerpause im Bundestag durch zu boxen.

Wochenlang hatte die Regierungskoalition über das Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis90/Die Grünen) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten.

Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen, doch noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampelkoalition in äußerst vage formulierten „Leitplanken“ weitere Änderungen.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“.

„Böse Zungen“ munkeln nun, dass die Ampel im gegen(Rache)-Feldzug nun die längst überfällige Hilfe für die „Ahrtal-Opfer“ blockieren und hinauszögern könnte.


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