Von Peter Haisenko
Es ist eine Sache, einen Haftbefehl auszustellen, und eine andere, diesen zu vollstrecken. Das musste Malaysia schon vor zwölf Jahren lernen, als dort ein Tribunal gegen den ehemaligen US-Präsident Bush und den britischen Ex-Premier Blair abgehalten worden ist. Allerdings ging dort dem Haftbefehl ein ordentliches Gerichtsverfahren voraus.
Wahrscheinlich haben Sie noch nie etwas davon gehört, obwohl ich im Zusammenhang mit MH 17 darauf hingewiesen habe. Im November 2011 fand in Kuala Lumpur/Malaysia ein Tribunal statt, das zu dem Schluss kam, dass George W. Bush und Tony Blair zur Verhaftung ausgeschrieben werden müssen. Der Vorwurf lautete: Verbrechen gegen den Frieden. Das Strafverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush und den ehemaligen britischen Premierminister Tony Blair vor der Kuala Lumpur War Crimes Commission (KLWCC) endete mit einem Schuldspruch gegen die Angeklagten. Bush und Blair wurden auf die offizielle Liste der weltweit gesuchten Kriegsverbrecher gesetzt. Es war ein ordentliches Verfahren, mit Ankläger, Verteidiger und Richter. So sollte verfahren werden, bevor ein Haftbefehl ausgestellt wird.
Die Niederschrift zu dem Verfahren lässt es an