Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Hammer-Urteil: Baden-Württemberger Gericht kippt 2G-Regel an Unis

Der Verwaltungsgerichtshof (VwG) in Mannheim hat die 2G-Regel an Hochschulen gekippt. Damit ist vorläufig der Hochschul-Zugang nicht nur den Genesenen und Gentherapierten, sondern auch wieder den Gesunden und Nicht-Gestochenen landesweit möglich. Als „Passierschein“ für lernhungrige Nadelvermeider gilt ein negatives Testergebnis. Erst am Donnerstag wurde die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für unverhältnismäßig befunden und ebenfalls ausgesetzt. Wird auch der Verfassungsgerichtshof bald einschreiten?

Schwerwiegender Eingriff in Grundrecht

Wie eine Tageszeitung berichtet, hatte ein Student einen Eilantrag gegen die 2G-Regel an den Unis und Hochschulen in Baden-Württemberg eingebracht. Er sah darin „einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte“. Nach Ansicht des VwG in Mannheim widerspricht die Regelung dem Grundrecht die Ausbildungsstätte frei wählen zu können. Die für die Ausbildung nötigen Tätigkeiten seien grundrechtlich geschützt. Die Verordnung greife „in schwerwiegender Weise“ in dieses Recht ein, befand das Gericht.

Aufhebung gilt sofort und landesweit

Der Gerichts-Beschluss vom 15. Dezember ist nicht anfechtbar und gilt ab sofort landesweit für sämtliche Unis und Hochschule. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass durch diese Beschränkung auch der erfolgreiche Abschluss eines Semesters gefährdet, das Studium verlängert, oder gar der gesamte Studienerfolg in Gefahr sein könnte.

2G-Regel erst im November eingeführt

Erst Ende November hatte man die 2G-Regel eingeführt. Ausgenommen waren Laborpraktika, Prüfungen und der Besuch von Bibliotheken. Für die Kontrolle der Nachweise waren per Verordnung die Hochschulen zuständig.

Gericht kritisiert: Verordnung zu unklar

„Eine detailliertere Regelung dürfte insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Ausbildungsfreiheit der Studierenden geboten sein“, bemängelte das Gericht die Verordnung. Aus den Vorschriften des Ministeriums gehe nicht hervor, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssten, damit ungestochene Studenten am Studienbetrieb teilnehmen können. Präsenzveranstaltungen regelmäßig als sogenannte Hybridveranstaltungen durchzuführen könne eine Lösung sein – also beispielsweise die Lehrveranstaltungen als Übertragungen im Internet zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer Antrag des Studenten, die Kontaktbeschränkungen für Ungestochene zu lockern, war nicht erfolgreich.

Zweite Aufhebung binnen kürzester Zeit

In Niedersachsen wurde am Donnerstag durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die 2G-Regel für den Einzelhandel als unverhältnismäßig beurteilt und daher ausgesetzt. Das OVG musste entscheiden, ob Geschäfte Kunden nur nach der 2G-Regel – also gepiekst oder genesen – bedienen dürfen. Diese Ausgrenzung hielten die Richter für nicht verhältnismäßig – der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt, berichtet die Tageszeitung.

Wie es scheint kommt mehr Bewegung in die deutsche Gerichtsbarkeit. Steht bald auch ein Hammer-Urteil vom Verfassungsgerichtshof an?

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