Horst D. Deckert

Harte Gerichtsauflagen für Hunter Biden – Präsidentensohn soll sich Arbeit suchen

Verfrüht hatten sich die US-Demokraten über einen Deal der Staatsanwaltschaft mit Hunter Biden gefreut, dem u.a. mehrere steuerliche Vergehen vorgeworfen werden. 

In dieser – dem Präsidentensohn sehr entgegenkommenden und daher als „Sweetheart-Deal“ bezeichneten – Vereinbarung sollte sich dieser wegen eines Vergehens schuldig bekennen. Andere Vorwürfe sollten dafür ad acta gelegt werden. 

Die Absprache ist nun allerdings geplatzt, da neue, schwerwiegende Vorwürfe gegen Hunter aufgetaucht sind. Und die stammen nicht nur von FBI- bzw. Agenten der Steuerbehörde, sondern sogar von seinen ehemaligen Geschäftspartnern. So sollen nicht nur der Präsidenten-Sohn, sondern auch sein Vater u.a. über Jahre Millionen-Zahlungen aus dem Ausland erhalten und zu diesem Zweck knapp 20 Briefkastenfirmen unterhalten haben. 

Hunter muss sich nun einem Verfahren stellen und bis dahin für ihn geradezu unmenschliche Bedingungen einhalten. So hat ihm die Richterin nicht nur den Besitz von Waffen und Drogen einstweilen untersagt. Auch muss er an einer Drogentherapie teilnehmen. Darüber hinaus soll er sich jetzt sogar einen Job suchen.

Wir sind unabhängig, weil Sie uns unterstützen!

AUF1 ist durch seine Zuseher finanziert. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, dann bitten wir Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu helfen. Nur mit dieser Hilfe können wir ein tägliches Programm aufrechterhalten und weiter ausbauen.

Der Zensur zum Trotz:

Folgen Sie uns auf Telegram (@auf1info) und tragen Sie sich jetzt in den zensurfreien Newsletter von AUF1 ein, um rechtzeitig vorzubauen: http://auf1.tv/newsletter

Ähnliche Nachrichten