Horst D. Deckert

„Hasskommentar“ gegen Vergewaltiger: Junge Frau wird weggesperrt – Täter mit Bewährung auf freiem Fuß

Neun Täter im Alter von 16 bis 20 Jahren begehen im Hamburger Stadtpark eine brutale Gruppenvergewaltigung an einer 15-Jährigen. Nur einer muss ins Gefängnis, und auch nur für zwei Jahre und neun Monate, die anderen erhalten Bewährungsstrafen nach Jugendstrafrecht. 

Eine 20-Jährige bezeichnet einen der Vergewaltiger in einer WhatsApp-Nachricht als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“. Sie muss dafür ein Wochenende Jugendarrest absitzen – mehr also als die acht Vergewaltiger, die frei aus dem Gerichtssaal spazieren konnten.

Die milden Urteile gegen die Vergewaltiger hatten im vergangenen November heftige Empörung in der Öffentlichkeit ausgelöst. Die Behörden haben nach eigenen Angaben in 140 Fällen Ermittlungen wegen „Hasskommentaren“ eingeleitet, berichtet das „Hamburger Abendblatt“. 

Die Verurteilte erklärte, sie habe spontan ihrem Ärger über die Nicht-Bestrafung der Vergewaltiger Luft gemacht. Obwohl sie ihr Handeln bedauerte, muss sie in Arrest; die Vergewaltiger dagegen zeigten im Gerichtssaal keinerlei Rolle und kamen trotzdem ohne Haft davon.

Urteile wie diese bestätigen den Verdacht, dass für die deutsche Justiz die Verfolgung von Kritik an den verheerenden Folgen der Massenmigration als „Hass und Hetze“ höhere Priorität hat als Schutz und Sicherheit der Bürger vor migrantischen Gewaltverbrechern.

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