Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Hasskommentar“ gegen Vergewaltiger: Junge Frau wird weggesperrt – Täter mit Bewährung auf freiem Fuß

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Neun Täter im Alter von 16 bis 20 Jahren begehen im Hamburger Stadtpark eine brutale Gruppenvergewaltigung an einer 15-Jährigen. Nur einer muss ins Gefängnis, und auch nur für zwei Jahre und neun Monate, die anderen erhalten Bewährungsstrafen nach Jugendstrafrecht. 

Eine 20-Jährige bezeichnet einen der Vergewaltiger in einer WhatsApp-Nachricht als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“. Sie muss dafür ein Wochenende Jugendarrest absitzen – mehr also als die acht Vergewaltiger, die frei aus dem Gerichtssaal spazieren konnten.

Die milden Urteile gegen die Vergewaltiger hatten im vergangenen November heftige Empörung in der Öffentlichkeit ausgelöst. Die Behörden haben nach eigenen Angaben in 140 Fällen Ermittlungen wegen „Hasskommentaren“ eingeleitet, berichtet das „Hamburger Abendblatt“. 

Die Verurteilte erklärte, sie habe spontan ihrem Ärger über die Nicht-Bestrafung der Vergewaltiger Luft gemacht. Obwohl sie ihr Handeln bedauerte, muss sie in Arrest; die Vergewaltiger dagegen zeigten im Gerichtssaal keinerlei Rolle und kamen trotzdem ohne Haft davon.

Urteile wie diese bestätigen den Verdacht, dass für die deutsche Justiz die Verfolgung von Kritik an den verheerenden Folgen der Massenmigration als „Hass und Hetze“ höhere Priorität hat als Schutz und Sicherheit der Bürger vor migrantischen Gewaltverbrechern.

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