Horst D. Deckert

Höchstrichterliche Behinderung der Justiz

Karlsruhe wird zum Corona-Hochsicherheitstrakt (Foto:Imago)

Offenbar meint das erfolgreich gekaperte Bundesverfassungsgericht (das unter dem Merkel-Günstling und CDU-Parteisoldat Stephan Harbath als letzte der drei Staatsgewalten vom Corona-Staat „gleichgeschaltet“ wurde) seine Befangenheit mit mit dem Gefälligkeitsurteil über die Zulässigkeit von Ausgangssperren und unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen noch nicht genug unter Beweis gestellt zu haben: Die neuen, nun von Hausherr Harbarth erlassenen Corona-Sicherheitsmaßnahmen lassen keinen Zweifel übrig, wo sich die einstigen Hüter der freiheitlichen Grundordnung, die zu einer Art „Corona-Volksgerichtshof“ mutiert sind, selbst verorten: Nämlich tief im Lager der Gesundheitsschutz-vor-Grundrechte-Fraktion, der Zero-Covid-Fanatiker.

Noch vor keinen zwei Wochen genügte fürs Betreten der Karlsruher Gerichtsgebäude ein 3G-konformer Nachweis – entweder Impfung oder tataktueller Schnelltest also. Nun aber reichen Harbarth nicht einmal mehr 2G oder sogar 2G plus: Er führt, ganz Streber und dienstbeflissener Musterschüler der neuen Staatsdoktrin, in seinem Gericht durchgängig „2G plus-plus“ ein – eine bizarre Steigerung des kombinierten Impf- und Testregimes, die den Zutritt fortan nur noch für vollständig (also zwei- oder dreifach) Geimpfte in Verbindung mit einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test gestattet, und auch nur, wenn keinerlei Erkältungssymptome vorliegen. Nicht einmal mehr die – für sich betrachtet schon absurde und schikanöse – 2G-plus-Routine (Doppelimpfung oder Booster plus Schnelltest) soll den Verfassungsrichtern also genügen; sie dulden fortan nur nur noch Geimpfte und symptomatische PCR-Negative in ihrer Nähe.

Konkret bedeutet die 2G-Plus-Plus-Regelung, so „Epoch-Times„, dass bereits bei den heutigen Verhandlungsterminen nur noch asymptomatische Personen in den Saal gelassen werden, die neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis zusätzlich einen negativen PCR-Test mit einer Gültigkeit von 48 Stunden vorlegen können. Dies gilt ausdrücklich auch für alle Richter und das gesamte Personal des BVerG, für Rechtsanwälte und Mandantenvertreter, für Gutachter und sonstige Prozessbeteiligte – und natürlich für Besucher und Journalisten Wer sich daran nicht hält, der wird von den Verhandlungen kurzerhand ausgeschlossen bzw. dem wird schlicht der Zutritt zu den Senaten verwehrt – was im Extremfall einer Verweigerung rechtlichen Gehörs oder Vorenthaltung des Gesetzlichen Richters gleichkommen kann. Und: Die Kosten für den PCR-Test (zwischen 60 und 80 Euro) dürfen die Gerichtsgäste natürlich selbst tragen.

Fundamentalistische Übererfüllung

Reitschuster“ kommentiert beinahe resigniert: „Ausgerechnet im Bundesverfassungsgericht, das neutral und objektiv über die Corona-Maßnahmen urteilen sollte, werden jetzt so drakonische Corona-Sicherheitsmaßnahmen eingeführt wie bislang nirgends im Land.” Was allerdings noch schwerer wiegt: Mit seiner fast schon fundamentalistischen vorauseilenden Übererfüllung von „Pandemie“-Regeln legt sich das höchste deutsche Gericht einseitig fest – und sendet damit sogleich eine deutliche Botschaft an all jene, die bereits gegen die (ja sogar deutlich „milderen“) 2G- bzw. 2G-Plus-Regeln in Karlsruhe klagen oder fürderhin noch auf den Gedanken kommen sollten, die Verfassungsmäßigkeit dieser und weiterer kruder Vorschriften überprüfen zu lassen. Denn von Richtern, die selbst mit Hurra und „gutem“ Beispiel vorangehen, ist hier natürlich kein Verständnis zu erwarten. Harbarth hat seine Hausaufgaben wieder gut gemacht.

Es dürfte nicht beim BVerG bleiben: Besorgte Juristen weisen auf anstehende Nachahmereffekte der in Justiz und Behörden hin, die die Regelung übernehmen und dem Beispiel Karlsruhes bald nachziehen dürften – wie auch kommunale Ämter, Landes- und Bundesbehörden. In der Praxis bedeutet dies nicht weniger als den Ausschluss Ungeimpfter aus der gesamten Judikative – und damit ihre faktische Entrechtung, denn wenn weder die Bürger als Rechtssubjekte, ob Kläger oder Beklagte, noch ihre Anwälte Zugang zu Gerichten erhalten (von ungeimpften Richtern, die keinen Zugang zu ihren Büros mehr erhalten, ganz zu schweigen), ist die Rechtsordnung nicht mehr existent. „Dass nun ausgerechnet Karlsruhe die schärfsten Corona-Regeln einführt, und gegen den Rat von kritischen Medizinern Ungeimpfte und Nicht-Genesene generell ausschließt und auch den Sinn von Antigen-Test faktisch negiert”, so Reitschuster, „dürfte die massiven Zweifel an der Neutralität des Gerichts noch einmal deutlich erhöhen.

Die Botschaft ist wohlverstanden: Versucht künftig gar nicht erst, euch zu wehren!

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