Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Horrorgesetz”: Willkürliche Durchsuchungen – Beerdigt Deutschland so die Pressefreiheit?

Ein neues Gesetz in Deutschland soll Durchsuchungen von Tech-Konzernen und journalistischen Redaktionen samt Beschlagnahmungen ermöglichen – auch ohne richterlichen Beschluss. Die Basis bildet eine EU-Verordnung zur Transparenz politischer Werbung. Doch die Definitionen sind schwammig und Missbrauch zur Unterdrückung unliebsamer Medien und Informationen scheint vorprogrammiert.

Das sogenannte Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz basiert auf der EU-Verordnung TTPA („Transparency and Targeting of Political Advertising“), die damit in deutsches Recht überführt werden soll. Vordergründig geht es um Transparenz bei politischer Werbung, doch Kritiker verorten hier das nächste Zensurvehikel im Kampf gegen unliebsame Medien und Informationen, die die Bevölkerung verunsichern könnten.

Das Portal “Nius” klärt aktuell über das Gesetz auf. Kernproblem: “Politische Werbung” ist so schwammig definiert, dass auch journalistische Inhalte fälschlicherweise als solche identifiziert werden können. So könne das Medium journalistische Beiträge, etwa über die Gehälter von ARD-Bossen, wegen vermeintlicher “Wahlwerbung” nicht auf YouTube bewerben. Große Tech-Konzerne schalten lieber gar keine politische Werbung mehr, statt sich mit den komplexen Anforderungen und Vorschriften der EU herumzuplagen. Die Folge ist offensichtlich: Unliebsame Informationen können in der Reichweite massiv eingeschränkt werden. Das wiederum beeinträchtigt die freie Meinungsbildung. “UnsereDemokratie”, wie sie leibt und lebt.

Einschüchterung unliebsamer Medienhäuser durch Durchsuchungen?

Das Gesetz der Bundesregierung geht aber noch weiter: Es ermöglicht Durchsuchungen bei Anbietern politischer Werbung, wie etwa Online-Plattformen und Medienhäusern. Räumlichkeiten können auf Anordnung der Bundesnetzagentur durchsucht werden, wenn vermeintlich nicht genug Transparenz herrscht, teilweise sogar ohne Gerichtsbeschluss. Im Gesetz wird unter Verweis auf eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung festgelegt: „Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen.“ Auch Beschlagnahmungen von Gegenständen, “die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können”, sind möglich.

Die TTPA-Verordnung spricht auch von Anbietern, die politische Werbung ausstrahlen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das trifft auf Medienhäuser zu, die Werbeflächen zur Verfügung stellen. Das heißt: Nach dem neuen Gesetz könnte die Bundesnetzagentur eine Durchsuchung von Redaktionsräumen initiieren, wenn ein Medium eine Werbung zeigt, die als politische Anzeige gewertet werden könnte und zu der auf Basis dieser (willkürlich anmutenden) Einordnung nicht genügend Transparenzinformationen übermittelt wurden.

“Autoritärer und undemokratischer Ansatz”

Wann bei einer Plattform von “Gefahr im Verzug” gesprochen werden kann und wie hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden soll, fragen sich auch kritische Juristen. Staats- und Verfassungsrechtler sehen die Grundrechte hier unter schwerem Beschuss. Volker Boehme-Neßler etwa kritisiert Gesetzesentwurf und EU-Verordnung scharf: „Der Gesetzesentwurf zeugt von einem autoritären und undemokratischen Ansatz, politische Debatten durch den Staat zu kontrollieren und zu regulieren. In der Demokratie werden Manipulationen und ‚Fakenews‘ durch die freie Diskussion mutiger Staatsbürger enttarnt. Nicht durch einen Staat, der überwacht und einschüchtert.“

Julian Reichelt warnt in den sozialen Netzen vor den Konsequenzen dieses “Horrorgesetzes” und hat sich mit einem offenen Brief an deutsche Chefredakteure gewandt. Er warnt: “Offiziell geht es bei dieser EU-Verordnung um die Regulierung von politischer Werbung. Aber tatsächlich ermöglicht dieses Gesetz, im Falle unliebsamer Wahlergebnisse Verlagshäuser und Plattformen durch Durchsuchungen einzuschüchtern.” Und: “Wenn dieses Gesetz kommt, war’s das mit Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland.”

Ob die Redaktionen Reichelts Aufruf folgen und breit über das Gesetz berichten, um den notwendigen Gegendruck zu erzeugen, wird sich zeigen. Leider scheint man sich bei vielen Mainstream-Medien allzu sicher zu fühlen, auf der “richtigen” Seite zu stehen – wenn kritische Medien wie “Nius” unter die Räder kommen, könnte mancher das als erfreuliche Befreiung von unliebsamer Konkurrenz betrachten. Aber gemeinhin nur so lange, bis man früher oder später selbst von staatlichen Übergriffen betroffen ist…

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