Ein neues Gesetz in Deutschland soll Durchsuchungen von Tech-Konzernen und journalistischen Redaktionen samt Beschlagnahmungen ermöglichen – auch ohne richterlichen Beschluss. Die Basis bildet eine EU-Verordnung zur Transparenz politischer Werbung. Doch die Definitionen sind schwammig und Missbrauch zur Unterdrückung unliebsamer Medien und Informationen scheint vorprogrammiert.
Das sogenannte Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz basiert auf der EU-Verordnung TTPA („Transparency and Targeting of Political Advertising“), die damit in deutsches Recht überführt werden soll. Vordergründig geht es um Transparenz bei politischer Werbung, doch Kritiker verorten hier das nächste Zensurvehikel im Kampf gegen unliebsame Medien und Informationen, die die Bevölkerung verunsichern könnten.
Das Portal “Nius” klärt aktuell über das Gesetz auf. Kernproblem: “Politische Werbung” ist so schwammig definiert, dass auch journalistische Inhalte fälschlicherweise als solche identifiziert werden können. So könne das Medium journalistische Beiträge, etwa über die Gehälter von ARD-Bossen, wegen vermeintlicher “Wahlwerbung” nicht auf YouTube bewerben. Große Tech-Konzerne schalten lieber gar keine politische Werbung mehr, statt sich mit den komplexen Anforderungen und Vorschriften der EU herumzuplagen. Die Folge ist offensichtlich: Unliebsame Informationen können in der Reichweite massiv eingeschränkt werden. Das wiederum beeinträchtigt die freie Meinungsbildung. “UnsereDemokratie”, wie sie leibt und lebt.
Einschüchterung unliebsamer Medienhäuser durch Durchsuchungen?
Das Gesetz der Bundesregierung geht aber noch weiter: Es ermöglicht Durchsuchungen bei Anbietern politischer Werbung, wie etwa Online-Plattformen und Medienhäusern. Räumlichkeiten können auf Anordnung der Bundesnetzagentur durchsucht werden, wenn vermeintlich nicht genug Transparenz herrscht, teilweise sogar ohne Gerichtsbeschluss. Im Gesetz wird unter Verweis auf eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung festgelegt: „Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen.“ Auch Beschlagnahmungen von Gegenständen, “die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können”, sind möglich.
Die TTPA-Verordnung spricht auch von Anbietern, die politische Werbung ausstrahlen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das trifft auf Medienhäuser zu, die Werbeflächen zur Verfügung stellen. Das heißt: Nach dem neuen Gesetz könnte die Bundesnetzagentur eine Durchsuchung von Redaktionsräumen initiieren, wenn ein Medium eine Werbung zeigt, die als politische Anzeige gewertet werden könnte und zu der auf Basis dieser (willkürlich anmutenden) Einordnung nicht genügend Transparenzinformationen übermittelt wurden.
“Autoritärer und undemokratischer Ansatz”
Wann bei einer Plattform von “Gefahr im Verzug” gesprochen werden kann und wie hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden soll, fragen sich auch kritische Juristen. Staats- und Verfassungsrechtler sehen die Grundrechte hier unter schwerem Beschuss. Volker Boehme-Neßler etwa kritisiert Gesetzesentwurf und EU-Verordnung scharf: „Der Gesetzesentwurf zeugt von einem autoritären und undemokratischen Ansatz, politische Debatten durch den Staat zu kontrollieren und zu regulieren. In der Demokratie werden Manipulationen und ‚Fakenews‘ durch die freie Diskussion mutiger Staatsbürger enttarnt. Nicht durch einen Staat, der überwacht und einschüchtert.“
Julian Reichelt warnt in den sozialen Netzen vor den Konsequenzen dieses “Horrorgesetzes” und hat sich mit einem offenen Brief an deutsche Chefredakteure gewandt. Er warnt: “Offiziell geht es bei dieser EU-Verordnung um die Regulierung von politischer Werbung. Aber tatsächlich ermöglicht dieses Gesetz, im Falle unliebsamer Wahlergebnisse Verlagshäuser und Plattformen durch Durchsuchungen einzuschüchtern.” Und: “Wenn dieses Gesetz kommt, war’s das mit Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland.”
Ob die Redaktionen Reichelts Aufruf folgen und breit über das Gesetz berichten, um den notwendigen Gegendruck zu erzeugen, wird sich zeigen. Leider scheint man sich bei vielen Mainstream-Medien allzu sicher zu fühlen, auf der “richtigen” Seite zu stehen – wenn kritische Medien wie “Nius” unter die Räder kommen, könnte mancher das als erfreuliche Befreiung von unliebsamer Konkurrenz betrachten. Aber gemeinhin nur so lange, bis man früher oder später selbst von staatlichen Übergriffen betroffen ist…

