
Der Hürther AfD-Kommunalpolitiker Norbert Raatz hat den deutschen Rechtsstaat von seiner besten Seite kennenlernen dürfen: Wenige Tage vor Weihnachten war Raatz unter wüsten Beschimpfungen von Lukas Gottschalk, dem damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Hürth, unter anderem mit Bauchtritten angegriffen worden (PI-NEWS berichtete hier und hier).
Ein Video des Vorgangs verbreitete sich rasch im Internet und belegte auch, dass der Angriff völlig unprovoziert erfolgt war. Gottschalk dagegen hatte behauptet, dass im Vorfeld „rassistische Beleidigungen“ gefallen seien und versucht seither mit Hilfe einer Kölner Anwaltskanzlei, die Verbreitung des Videos, das das Gegenteil belegt, zu unterdrücken.
Nun gibt es ein Urteil: Nicht etwa der Schläger Lukas Gottschalk wurde belangt, sondern Norbert Raatz wurde es per einstweiliger Verfügung untersagt, das Video mit Ton zu verbreiten. Die Begründung: Die Schimpftirade Gottschalks gegen Raatz in einer Kneipe sei „vertraulich“ gewesen. Der ehrenamtliche Kommunalpolitiker Raatz muss nun Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 2500 Euro tragen.
Der nordrhein-westfälische AfD-Landesvize Sven Tritschler erklärte dazu: „Wir lassen uns nicht einschüchtern und mundtot machen. Auch nicht von fragwürdigen Richtern. Für Norbert Raatz ist ein Spendenkonto eingerichtet – die AfD hält zusammen.“
» Das Spendenkonto findet sich in der Beschreibung des Youtube-Videos

