Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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IBM unterbreitet Vorschläge für die Einführung des digitalen Euro

Ein weiteres Unternehmen, das sich für digitale IDs einsetzt.

Die jüngsten Leitlinien von IBM zur Einführung eines digitalen Euro, die die Initiativen der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf eine digitale Währung unterstützen sollen, werfen zunehmend Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der bürgerlichen Freiheiten auf. Während IBM akribisch eine Reihe von Empfehlungen für die Integration des digitalen Euro in die Finanzinfrastruktur der Eurozone skizziert, lässt es die Frage offen, wie sich diese Maßnahmen auf die individuellen Freiheiten auswirken könnten.

Der IBM-Entwurf, der mit den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission (EK) übereinstimmt, betont die Bedeutung des Aufbaus auf „bestehenden Schienen“. Das Plädoyer des Unternehmens für eine stärkere Ausweitung weckt jedoch Bedenken, dass eine zentralisierte digitale Währung die Überwachungsmöglichkeiten und die staatliche Kontrolle über die persönlichen Finanzen erhöhen könnte. Die Konzentration auf „Einfachheit“ als Katalysator für die Akzeptanz lässt eine detaillierte Untersuchung der Kompromisse in Bezug auf Privatsphäre und Autonomie, die sich aus dieser vermeintlichen Einfachheit ergeben könnten, bequemerweise aus.

Obwohl IBM eine komplexe Vermittlerstruktur für den digitalen Euro voraussieht, bestehen durch die Rolle der Vermittler selbst mögliche Gefahren. Zwar wird die Kooperation zwischen großen und kleinen Vermittlern zur einfacheren Einführung betont, jedoch fehlt eine klare Aussage darüber, wie dieses System die Endnutzer vor Datensammlung, Überwachung oder weiteren Risiken schützt.

IBMs Forderung nach standardisierten APIs für eine einfache Integration ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann sie den Wettbewerb auf dem Markt fördern, dennoch könnte sie aber auch eine weitverbreitete Datenerfassung und -überwachung erleichtern. Zudem fehlt es der Kommission an Konkretheit, wenn sie sich auf die Stärkung des Datenschutzes im Offline-Bereich konzentriert und den Vorschlag auf Online-Aktivitäten ausdehnt. Was bedeutet „End-to-End Transactional Privacy“ eigentlich, wenn ein solches Finanzsystem naturgemäß unter staatlicher Aufsicht steht?

Das Plädoyer von IBM für harmonisierte Datenschutzregeln, die sich an bestehenden Regelungen orientieren, mag oberflächlich betrachtet vernünftig klingen. Doch in einer Zeit, in der Datenschutz kontrovers diskutiert wird, könnte eine Angleichung an bestehende Regelungen nicht weit genug gehen, um die Freiheitsrechte des Einzelnen zu schützen, zumal die bestehenden Regelungen angesichts des technologischen Fortschritts häufig als unzureichend kritisiert werden.

IBM besteht zwar nicht auf der Blockchain-Technologie als Voraussetzung, aber seine Unterstützung der Technologie als „vorteilhafte Alternative“ verkennt, dass selbst die Blockchain manipuliert werden kann, um die Privatsphäre zu gefährden, insbesondere in einem zentralisierten Modell wie einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC).

Die vorsichtige Herangehensweise von IBM bei der Einführung, die für ein minimales, lebensfähiges Produkt plädiert, das von einer „ausfallsicheren“ Sandbox unterstützt wird, mag klug erscheinen. Es stellt sich jedoch die Frage, wer die Begriffe „Scheitern“ und „Erfolg“ definiert und welche Maßstäbe angelegt werden. Gehören Datenschutz und bürgerliche Freiheiten zu den wichtigsten Leistungsindikatoren in IBMs geplanter Sandbox?

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