Horst D. Deckert

Ich komme kaum noch hinterher, über meine politische Verfolgung durch Winfried Kretschmann zu berichten

Ich werde politisch mit mehreren obskuren Verfahren verfolgt, hatte einen Spendenaufruf gestartet und erfreulicherweise genug Feedback erhalten.

Während man das eine Verfahren aufgrund eines Formfehlers samt Unterlassung eines Hinweises darauf durch die LFK innerhalb der Frist mit List durchziehen konnte, stellte sich danach heraus, als mein Anwalt endlich Akteneinsicht bekam, dass auf Betreiben der baden-württembergischen Landesregierung sieben Bundesländer im Rahmen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) eigens mir zu Ehren eine Konferenz abgehalten hatten, in der darüber entschieden wurde, wie mit mir zu verfahren sei, ob man mich verfolgen wolle. Nur Sachsen-Anhalt hat gegen meine politische Verfolgung gestimmt. Das alles steht ziemlich offen so in den Akten, ohne Scham seitens der Akteure, auch wenn natürlich der Begriff „politische Verfolgung“ fehlt. Nach der Konferenz zu meinen Ehren wurde ich dann von der baden-württembergischen Landesmedienanstalt attackiert, siehe Spendenaufruf.

Nun hat mir das Amtsgericht Mannheim einen Strafbefehl wegen einer Artikelüberschrift „Corona-Update – Sieg-Heil-Impfung“ geschickt. Die LFK Baden-Württemberg hatte mich angezeigt, siehe Spendenaufruf. Ein verbotener Nazigruß soll das sein, völlig absurd. Besonders Banane: Das Gericht stützt sich beim Strafbefehl auf einen Wikipedia-Eintrag über mich. Es gibt aber keinen Wikipedia-Eintrag über mich. Und warum soll das juristisch relevant sein? Das gleiche Gericht hatte mich am Wickel, weil ich meine grünen Nachbarn als Nazis beleidigt haben soll, als ich sie gefragt habe, ob sie mit dem Faschismus zufrieden seien.

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