Horst D. Deckert

Im Zweifel für die Pharmaindustrie: OLG-Entscheid über Impfung für Kinder

Wenn sich die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht darüber einigen können, ob dieses mit einem unausgetesteten, mit Notfallzulassung auf den Markt geworfenen mRNA-Impfstoffes gegen eine Corona-Infektion geimpft werden soll, darf derjenige Elternteil entscheiden, der die Impfung befürwortet.

Das gilt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main aber nur dann, wenn es eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Instituts gibt und das Kind selbst geimpft werden möchte. Das hat das OLG am Dienstag in Frankfurt mitgeteilt.

Der Fall eines fast 16 Jahre alten Jungen, für den aufgrund seiner Vorerkrankungen eine eindeutige Impfempfehlung der Stiko vorlag, wurde vor dem OLG verhandelt. Der Vater und Sohn wollten die Impfung, die Mutter war damit nach Auskunft des OLG nicht einverstanden und bezeichnete die Corona-Impfung als „Gentherapie“. Das Amtsgericht hatte dem Vater nach dessen Antrag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die alleinige Befugnis übertragen, über die Impfung seines Sohnes zu entscheiden. Dagegen hatte die Mutter wie die Bildzeitung berichtete – nun erfolglos –  Beschwerde beim OLG eingelegt.

(SB)

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