Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Im Zweifel für die Pharmaindustrie: OLG-Entscheid über Impfung für Kinder

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Wenn sich die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht darüber einigen können, ob dieses mit einem unausgetesteten, mit Notfallzulassung auf den Markt geworfenen mRNA-Impfstoffes gegen eine Corona-Infektion geimpft werden soll, darf derjenige Elternteil entscheiden, der die Impfung befürwortet.

Das gilt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main aber nur dann, wenn es eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Instituts gibt und das Kind selbst geimpft werden möchte. Das hat das OLG am Dienstag in Frankfurt mitgeteilt.

Der Fall eines fast 16 Jahre alten Jungen, für den aufgrund seiner Vorerkrankungen eine eindeutige Impfempfehlung der Stiko vorlag, wurde vor dem OLG verhandelt. Der Vater und Sohn wollten die Impfung, die Mutter war damit nach Auskunft des OLG nicht einverstanden und bezeichnete die Corona-Impfung als „Gentherapie“. Das Amtsgericht hatte dem Vater nach dessen Antrag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die alleinige Befugnis übertragen, über die Impfung seines Sohnes zu entscheiden. Dagegen hatte die Mutter wie die Bildzeitung berichtete – nun erfolglos –  Beschwerde beim OLG eingelegt.

(SB)

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