Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impf-Apartheid: Juristen bezweifeln zunehmend Rechtmäßigkeit von Nachteilen für Ungeimpfte

Immer mehr Juristen haben große Bauchschmerzen und fachliche Einwände gegen die nach und nach Wirklichkeit werdende Gesundheits-Apartheid, die Ungeimpfte sukzessive vom öffentlichen und sozialen Leben ausschließt. Unter Rechtswissenschaftlern entbrennt nun auch eine überfällige akademische Debatte über die Zulässigkeit von Grundrechtseinschränkungen für „Impfverweigerer“, wenn die wesentliche argumentative Voraussetzung hierfür gar nicht mehr vorliegt – dass sie nämlich stärker als Geimpfte zur Ausbreitung der Infektion beitragen.

Dass man mittlerweile überhaupt axiomatische Selbstverständlichkeiten verteidigen muss, die noch vor wenigen Monaten völlig außer Diskussion standen, zeigt, wie die kollektive Psychose die letzten Brandmauern der Rechtsstaatlichkeit eingerissen hat. Noch im Januar erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:Solange nicht wissenschaftlich sicher belegt ist, dass die Impfung auch vor einer Weitergabe des Virus schützt, kommt eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften gegenüber Nicht-Geimpften nicht infrage!“ Inzwischen ist – und zwar empirisch – sicher belegt, dass dieser Schutz vor Weitergabe durch die Impfung eben NICHT besteht. Trotzdem ist die „unterschiedliche Behandlung“ nicht nur heute bereits Wirklichkeit; sondern sie wird immer weiter verschärft.

In einem ersten Aufweichungsversuch wurde zunächst darauf abgestellt, es genüge ja, wenn „die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen“. So definiert es das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) weiterhin auf seiner Homepage. Formal wurde diese eigentlich unverantwortlich diffuse Definition („keine wesentliche Rolle“, „in dem Maß“) durch §28c des Ermächtigungsgesetzes namens IfSG („Infektionsschutzgesetz“) – präziser: die „Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“ abgesichert. „Karlsruhe war beruhigt und die Politik hatte ihr Narrativ gefunden: Lasst euch impfen und ihr kriegt eure Grundrechte zurück!“, kommentiert Rolf Merk im renommierten juristischen Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO).

Doch nun hagelt es weltweit, zunehmend auch in Deutschland und Österreich, Impfdurchbrüche – nicht zu verwechseln mit dem „Durchbruch“, den die angeblich so segensreichen mRNA-Vakzine für die Pandemiebekämpfung doch bedeuten sollten. Die Mär von der reduzierten Infektiosität Geimpfter gegenüber Nichtgeimpfter wurde durch immer neue Studien belegt, etwa diese bahnbrechende bereits vom Frühjahr aus England. 

Doch unbeirrt ignoriert die Politik diese auch wissenschaftlich belegte Zerbröselung der letzten vermeintlichen Legitimationsgrundlage für Ungleichbehandungen und Zweiklassen-Rechtsgewährung. Der US-Virologe Jeffrey Shaman von der Columbia University spricht mittlerweile davon, dass vor allem geimpfte Menschen „wahrscheinlich in einem beträchtlichen Ausmaß“ an der Übertragung von Delta beteiligt sind. Merk in LTO: „Da wundert man sich schon, warum bei uns – anders als in den USA und England – diese Studien weder in den Medien noch in der Politik oder der Rechtswissenschaft große Resonanz gefunden haben… Dabei bergen sie enormen politischen und juristischen Sprengstoff.“

Immerhin werden innerhalb der Jurisprudenz nun manche wach, und entwickeln ein – wenn auch verspätetes oder womöglich zu spätes – Unrechtsbewusstsein. Die Büchse der Pandora jedoch ist bereits geöffnet. 


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