Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impfchampion Israel setzt wieder auf drastische Kontrollmaßnahmen und schränkt die Freiheit seine Bevölkerung ein

Neue Coronavirus-Beschränkungen treten in Kraft

Ab Mittwoch müssen Kinder im Alter von 3-12 Jahren negativ auf das Coronavirus getestet werden, bevor sie viele öffentliche Räume betreten und an gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen dürfen.

Um Mitternacht am Mittwochmorgen traten die neuen israelischen Coronavirus-Beschränkungen in Kraft.

Die neuen Vorschriften schränken die Zahl der Personen ein, die viele öffentliche Einrichtungen betreten dürfen, darunter auch viele Kultur- und Sportveranstaltungen und -einrichtungen, die nur noch für Personen zugänglich sind, die einen Grünen Pass besitzen, der nachweist, dass sie geimpft oder genesen sind, oder die einen kürzlich durchgeführten negativen Coronavirus-Test vorweisen können.

Darüber hinaus müssen Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren einen negativen Coronavirus-Test vorweisen, bevor sie geschlossene Räume mit einer großen Anzahl von Menschen wie Hotels, Veranstaltungshallen, Restaurants und andere Veranstaltungen betreten dürfen.

Die neuen Vorschriften gelten für alle Unternehmen, mit Ausnahme von Einkaufszentren und Geschäftslokalen.

Zu den zulässigen Coronavirus-Tests gehören Schnelltests und herkömmliche PCR-Tests. Die Bezahlung ist wie folgt:

Kinder im Alter von 0-3 Jahren sind von regelmäßigen Tests befreit.

Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren müssen sich vor dem Betreten öffentlicher Räume auf Coronaviren testen lassen, und die Tests sind kostenlos und werden von Steuergeldern bezahlt.

Kinder ab 12 Jahren, die sich nicht geimpft haben und nicht genesen sind, müssen für die Coronavirus-Tests, die sie machen müssen, um öffentliche Räume betreten zu dürfen, privat bezahlen.

Die israelischen „Purple-Pass“-Regeln werden ebenfalls wieder eingeführt und gelten für Einkaufszentren und andere Orte des Handels. Nach diesen Regeln ist der Zutritt auf eine Person pro sieben Meter Geschäftsfläche beschränkt. Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 100 Metern sind ausgenommen und müssen sich nicht an die Purple-Pass-Regeln halten.

Der Purple Pass gilt auch für Arbeitsplätze, an denen ein öffentlicher Empfang stattfindet.

Gesellschaftliche Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze sind auf bis zu 1.000 Personen in einem geschlossenen Raum und bis zu 5.000 Personen in einem offenen Bereich begrenzt.

Für gesellschaftliche Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen gibt es keine Höchstteilnehmerzahl, aber die Teilnehmer müssen einen Grünen Pass vorlegen.

Bei Veranstaltungen in Privathäusern und an anderen Orten, für die die Regeln des Grünen Passes nicht gelten, ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen in einem geschlossenen Raum und 100 Personen in einem offenen Bereich begrenzt.

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