Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impfen, schaden, vertuschen? So könnten in Deutschland Impfnebenwirkungen verschleiert werden

Seit dem 1. Januar 2025 ist die neue Richtlinie für die Behandlung von Long Covid und Impfnebenwirkungen in Kraft. Diese neue “LongCOV-RL” weckt bei kritischen Beobachtern allerdings die Befürchtung, dass Impfnebenwirkungen dadurch vollends unter den Teppich gekehrt werden könnten.

Mit der sogenannten LongCOVID-Richtlinie (LongCOV-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung – das “Post-Vac-Syndrom” – in die gleiche Schublade wie Long-COVID gesteckt werden: Die Richtlinie soll regeln, wie Betroffene mit Long COVID und “Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen”, koordiniert und strukturiert versorgt werden, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Bestimmte Gebührenordnungspositionen (GOP) können von beteiligten Ärzten nun zusätzlich abgerechnet werden. Dafür winken dann festgelegte Vergütungen. Für einige Beunruhigung sorgt nun allerdings, dass die KBV bei der Information über Zuschläge für “schwere Fälle” zum sogenannten Basis-Assessment (GOP 37801) überhaupt nicht auf Impfnebenwirkungen eingeht:

Zu „schweren Fällen“ zählen beispielsweise Patienten mit Post-COVID (ICD-10-Kodes U09.9! Post-COVID-Zustand nicht näher bezeichnet) und einer schweren Funktionseinschränkung (ICD-10-Kodes: U50.4- Schwere motorische Funktionseinschränkung). Auch Patienten mit Verdacht auf ein Chronisches Fatigue-Syndrom (ICD-10-Kodes: G93.3 V) und einer seit mindestens vier Wochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung fallen darunter.

Später in der Mitteilung wird dann jedoch erörtert, dass die Richtlinie speziell auch für Patienten mit “Post-Vac-Syndrom” gelte. Aber was ist mit dem ICD-Schlüssel für diese Impffolgen?

Vertuschung durch Umetikettierung?

Der bekannte Datenanalyst Tom Lausen hat jüngst auf Telegram auf eine offenkundige “Umkodierung” bei Pneumonien in den Corona-Jahren hingewiesen: 2021 explodierten die “Viruspneumonien” (ICD J12.8) in deutschen Kliniken, während Lungenentzündungen anderer Genese viel seltener erfasst wurden. Hat SARS-CoV-2 kurzerhand andere Krankheitsursachen ausgerottet? Wohl kaum. Die Daten erinnern vielmehr an das abrupte “Aussterben” der Grippe, die plötzlich nur mehr Covid-19 hieß.

Quelle: Tom Lausen

Droht eine solche offenkundige Täuschung auch bei den Impfnebenwirkungen? Lausen hält eine mögliche Vertuschung durch Umetikettierung auch bei Impfkomplikationen für möglich, befürchtet sie sogar. Rein nach der Berichterstattung der KBV (die sicherlich auch die Ärzte lesen) könnte man tatsächlich davon ausgehen, dass unerwünschte Nebenwirkungen nun als Post-COVID-Zustand bezeichnet werden sollen. Auch auf X wird diese Möglichkeit bereits debattiert.

Wirft man einen Blick in den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, also die Grundlage für die nun in Kraft getretenen Neuerungen, wird der ICD-Code U12.9! für Impfnebenwirkungen immerhin erwähnt:

Screenshot des Beschlusses zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) – hier wird der ICD-Code für Impfnebenwirkungen (U.12.9!) aufgeführt

Jedoch: Wie viele Ärzte – die schon kein Geheimnis daraus gemacht haben, dass ihnen das Melden von Nebenwirkungen zu viel Arbeit verursacht – studieren diesen Beschluss? Scheint es nicht viel einfacher, gemäß des Namens der Richtlinie und auf die Post-COVID-Codierung U09.9 zu setzen, um auch ja ganz sicher alle Zuschüsse zu kassieren? Das entspricht vielfach sowieso der gängigen Praxis, Impfnebenwirkungen sind schließlich ein heißes Eisen und das Narrativ der sicheren, “nebenwirkungsfreien” Impfung wird von manchen auch weiterhin geglaubt.

Angesichts dessen, dass unzählige Fälle von “Long Covid” auf die Impfung zurückzuführen sein dürften, hätte es von vornherein eine “PostVac-LongCOV-RL” geben müssen – und keine Richtlinie für Long Covid, wo inkognito auch Impfnebenwirkungen einbezogen werden. Einer Aufarbeitung des Impfverbrechens sind diese Neuerungen sicherlich nicht zuträglich: Impfschäden werden weiter unter den Teppich gekehrt. Aber das ist politisch ja auch so gewollt.

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