Immer mehr Geschädigte durch die diversen Covid-19-Impfstoffe finden sich weltweit zusammen, um die Verantwortlichen in der Pharmaindustrie, der Ärzteschaft und der Politik zur Rechenschaft zu ziehen. Vor Gerichten, aber auch in der Öffentlichkeit. So nun auch in der Schweiz.
Strafanzeige gegen Arzneimittelbehörde und Ärzte
Bereits im Juli brachten sechs mutmaßlich durch mRNA-Impfungen Geschädigte
und weitere Personen eine Strafanzeige gegen Swissmedic und diverse Impfärzte ein. Swissmedic ist die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, die unter anderem den Covid-Impfstoffen bedenkenlos die Zulassung erteilte. Die Kläger werfen den angezeigten Personen unter anderem schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten vor. Ein erstes kantonales Strafverfahren gegen impfende Ärzte wurde bereits eröffnet.
Nun gingen die Kläger den Schritt an die Öffentlichkeit, um weiteren Schaden durch die mRNA-Impfstoffe für potentielle Opfer anzuwenden. Die Strafanzeige umfasst
rund 300 Seiten und kann mitsamt der wissenschaftlichen Beweisführung (Evidenzreport;
rund 300 Seiten; zuzügl. 1‘200 Beweismittel) online eingesehen werden.
Behörden stellen sich stumm
Obwohl bereits im Juli eingebracht, kam von den schweizerischen Behörden bisher nichts, sie blieben „weitgehend passiv“, so die Kläger.
In der Strafanzeige begründen sie ihre Vorwürfe im Detail. Sie zeigen auf, dass die verantwortlichen Personen bei Swissmedic ihre heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten in schwerer Weise und dauerhaft verletzt haben, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit von jungen, gesunden Menschen und der ganzen Bevölkerung.
Folgende strafrechtlich relevanten Verfehlungen (nicht abschließend) werden Swissmedic vorgeworfen:
• Swissmedic hat die neuartigen Arzneimittel zugelassen, obwohl die vom Gesetz
verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren
(Art. 7; 9a HMG);
• Swissmedic hat es versäumt, die mit der Zulassung dieser Produkte verbundenen,
erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der
Konsumenten wirksam zu schützen (Art. 3 HMG);
• Swissmedic hat durch unvollständige sowie durch explizit unwahre Informationen
die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-/Risiko-Verhältnis getäuscht
(Art. 1 Abs. 2 lit. a und 3 HMG).
Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen von Swissmedic waren die vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit bei den mRNA-Impfstoffen zu keinem Zeitpunkt gegeben. Aus den Zulassungsstudien der Hersteller lässt sich weder ableiten, dass die Vakzine eine Übertragung wirksam reduzieren, noch dass sie schwere Krankheitsverläufe oder Todesfälle verhindern können.
Massiver Gebrurtenrückgang und Anstieg der Sterbefälle in Schweiz
Neben den Schicksalen von Impfgeschädigten, machen die Kläger auch auf die alarmierenden Sterbedaten und Geburtenrückgänge in der Schweiz aufmerksam. Ein Phänomen, das mittlerweile global beobachtet werden kann, vor allem in jenen Ländern, wo massiv gegen das Coronavirus geimpft wurde.
So zeigt Prof. Dr. Konstantin Beck auf, dass seit Einführung der mRNA-Impfungen die vom Bundesamt für Statistik (BfS) publizierten Daten zur Übersterblichkeit ab 2021 dauerhaft über dem Erwartungsmaximum des BfS lagen, und dies deutlicher als im Pandemiejahr 2020. Insbesondere die jüngeren Altersgruppen liegen seit 2021 deutlich über den BfS-Erwartungsprognosen. In der Schweiz ist zudem seit April 2022 ein signifikanter und anhaltender Rückgang von Lebendgeburten zu beobachten. Dieser ist präzedenzlos in der Schweizer Geschichte. Das Ausmaß des Geburtenrückgangs korreliert sehr deutlich mit dem Einsetzen der Impfaktivität in den jüngeren Altersgruppen der Bevölkerung. Eine Korrelation mit dem COVID-Geschehen oder den gesellschaftlichen Einschränkungen während der Pandemie ist dagegen nicht feststellbar.