Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impfkomplikationen nicht gemeldet: Mitarbeiterin von Gesundheitsamt schlägt Alarm

Der Fall von Bettina Ranch hat über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen gesorgt: Die Berliner Opernsängerin hatte scharfe Kritik an ihrem Arzt geäußert, nachdem dieser die schweren Nebenwirkungen ihrer Impfung nicht an die Behörden gemeldet hatte (Report24 berichtete). Nun meldet sich eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Karlsruhe zu Wort: Dr. med Antje Greve überraschen Ranchs Schilderungen nicht. Sie geht von einer enormen Untererfassung von Impfkomplikationen aus – auch von solchen mit Todesfolge.

In der Berliner Zeitung schreibt sie, dass eine Meldepflicht keinesfalls bedeutet, dass tatsächlich gemeldet wird: Eigentlich sollen nach Paragraph 6 (1) Satz 3 IfSG zwar alle über das übliche Maß hinausgehenden Impfreaktionen an das Gesundheitsamt gemeldet werden, doch eine Kontrolle der Meldepflicht besteht nicht.

Gerade kleinere Gesundheitsämter könnten eine solche personell auch nicht leisten, denn es gibt eben nicht nur eine einzelne Meldestelle: Erfahre das Gesundheitsamt von nicht gemeldeten Impfkomplikationen, so untersuche es diesen Fall nicht, sondern gehe einfach davon aus, dass der behandelnde Arzt stattdessen eine Meldung beim Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft eingereicht habe.

Mehr Impftote als Covid-Tote?

Greve attestiert vielen Ärzten eine „schlechte Meldemoral bezüglich Tod nach Corona-Impfung“ – dies bestätigen etwa die Ergebnisse der Obduktionen der Uni-Pathologie Heidelberg, die sie sehr ernst nimmt. Dort wurde festgestellt, dass bei vielen kurz nach der Impfung Verstorbenen ein kausaler Zusammenhang zur Impfung hergestellt werden konnte. Das Argument, dies sei aufgrund der Meldepflicht unmöglich, lässt sie nicht gelten. Sie schließt:

Ich gehe von einer erheblichen Untererfassung von Impfkomplikationen, inklusive Todesfolge, nach Impfung aus. Bei deutlich sinkenden Todeszahlen durch Covid nähern sich die Todesraten von Covid-Toten und Impftoten weiter an und es wäre fatal, wenn eines Tages Gleichstand oder ein Überhang von Impftoten herrschte, ohne dass diese Tatsache anhand der Untererfassung überhaupt bemerkt würde.


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