Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impfschaden-Prozesse in Deutschland: Rechtsanwalt Ulbrich gibt Zwischenstand bekannt

In einem aktuellen Beitrag auf X gibt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich ein Status-Update zu den Verfahren um Covid-Impfschäden, die von der Kanzlei Rogert & Ulbrich betreut werden. Er mahnt an, dass Systemmedien diesbezüglich ein allzu einseitiges Bild zeichnen würden. Der Jurist ist zuversichtlich, dass das Blatt sich wenden wird.

Nicht nur Mediziner schrecken vor der Behandlung von Impfopfern zurück: Auch für regimetreue Juristen sind Impfschäden ein allzu heißes Eisen, das nicht ins gängige Narrativ passen will. Neben der Kanzlei von Joachim Caesar Preller ist es vor allem die Kanzlei Rogert & Ulbrich, die sich Impfschadensfällen in Deutschland annimmt und die Betroffenen vor Gericht vertritt.

Die Berichterstattung im Mainstream lässt dabei allerdings wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit aufkommen. Klagen werden mit skandalösen Begründungen abgelehnt, Menschen mit gravierenden Gesundheitsschäden werden Entschädigungen verwehrt, weil der Nutzen der Impfung angeblich die Risiken überwiege – eine Erzählung, für die auch die Kläger selbst als Gegenbeweis herhalten können. Auch ignoriert man das Versagen von Behörden wie der EMA und dem PEI, die sich auf Angaben der Hersteller verließen und auf wichtige Qualitätskontrollen verzichteten.

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich weist in einem aktuellen Beitrag auf X jedoch darauf hin, dass die Berichterstattung der Systemmedien hier seiner Ansicht nach ein allzu einseitiges Bild zeichnet. Er erörtert den aktuellen Stand der in seiner Kanzlei betreuten Gerichtsverfahren. Klageabweisungen sind hier erfreulicherweise in der Minderzahl. Bei einzelnen Verfahren besteht sogar bereits Hoffnung auf Erfolg: Insbesondere solche gegen Versicherungsunternehmen, die die Deckung von Impfschäden verweigerten, scheinen demnach gute Erfolgsaussichten zu haben. Ulbrich konstatiert: “Wir sehen deshalb unser Wirken weiterhin optimistisch.” In einem Kommentar kündigte er an, dass er auch im Angesicht von verlorenen Prozessen sicher sei, dass sich das Blatt wenden werde.

Thema heute: „Zwischenbericht über alle Verfahren in Impfschadensfällen vor Zivilgerichten von Rogert & Ulbrich“

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich http://ru.law/Impfschaden , die Pionierarbeit ein weiteres Mal im Verbraucherschutz leistet, führt einige hundert gerichtliche Verfahren in Impfschadensfällen, in denen die ersten mündlichen Verhandlungen stattfanden.

Da der ÖRR darüber nur berichtet, wenn es gegen Impfgeschädigte geht – hier der aktuelle Stand der in unserer Kanzlei betreuten gerichtlichen Verfahren:

  1. LG Köln Heilbehandlungskammer
    6 x Beweisbeschlüsse in Klagen der Impfgeschädigten gegen BioNTech
  2. LG Mönchengladbach
    Urteil vom 7.09.2023 Klage gegen BioNTEch bietet Aussicht auf Erfolg. Allianz muss decken.
  3. LG Ellwangen Heilbehandlungskammer
    Ankündigung Beweisbeschluss
  4. LG München I Zivilkammer
    Ankündigung Beweisbeschluss
  5. LG Kleve Heilbehandlungskammer
    Ankündigung Hinweis- und Beweisbeschluss
  6. LG Passau Zivilkammer
    „Bei alten Menschen gibt es keinen belegbaren Impfschaden“ Prognose: Klageabweisung
  7. LG Oldenburg-Zivilkammer und Einzelrichter, der nicht auf die Kammer übertragen will.
    Hält auch deliktische Ansprüche für möglich. Entscheidung unklar.
  8. LG Detmold Heilbehandlungskammer
    Prognose Hinweis- und Beweisbeschluss
  9. LG Düsseldorf Zivilkammer
    3 x Klageabweisung BioNTech und 1x Versäumnisurteil Moderna. Begründung: Behörden haben immer Recht. Das Gericht werde keine behördlichen Entscheidungen hinterfragen. Sei der Stoff genehmigt müsse alles gut sein. Mit der Argumentation gibt es kein Arzneimittelhaftungsrecht. Die Verfahren gehen alle in die Berufung zum OLG
  10. LG Stuttgart Heilbehandlungskammer
    Prognose: Ein Teilurteil gegen BioNTEch und eine Klageabweisung, wenn nicht da noch nachgelegt werden kann.
  11. LG Köln Zivilkammer
    Das LG Köln attestiert in einem beabsichtigten Verfahren gegen BioNTech hinreichende Erfolgsaussicht und wird prognostisch die DEVK zur Deckung des Verfahrens verurteilen.

Während der ÖRR also immer nur dann berichtet, wenn es gegen Geschädigte geht, wäre es auch korrekt einmal die aktuelle Bilanz aufzuzeigen, die deutlich ausgewogener aussieht, als es die Medien darstellen. Wir sehen deshalb unser Wirken weiterhin optimistisch.

RA Tobias Ulbrich via X

Für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts würden erfolgreiche Impfschadensprozesse zweifelsfrei einen Dammbruch bedeuten. Gerade deshalb dürften allerdings viele Richter ein Urteil im Sinne der Opfer scheuen. Ein solches würde die Lügen um Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen, die die Politik den Bürgern durch Ausgrenzung und Diskriminierung aufzwang, bestätigen. Was widerständigen Richtern blüht, zeigte der Fall des Familienrichters in Weimar, der Kinder vom Maskenzwang befreite. Doch wie viele Richter können auf diese Weise sanktioniert werden, wenn mehr und mehr von ihnen sich auf Recht und Gesetze zurückbesinnen?

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