Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impfung schützt nicht vor Infektion: Fällt die Impf-Pflicht in Italien?

Als erstes Land in Europa hat Italien einen Impf-Zwang für Beschäftigte im Gesundheitswesen eingeführt. Die findige Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen hat nun offenbar einen Weg gefunden, wie das neue Gesetz zu kippen ist. Sie fand einen Widerspruch zwischen den Vorgaben im Staatsgesetz und der Angaben der Impfstoff-Hersteller.

  • Italien führte Impfpflicht für medizinisches Personal ein.
  • Anwältin forderte Impf-Arzt auf, zu bestätigen, dass die Impfung vor Infektion schützt.
  • Arzt weigerte sich, da es laut Dr. Holzeisen eine Falschbeurkundung darstellen würde.
  • Es besteht ein Widerspruch zwischen italienischem Staatsgesetz und den Angaben der Hersteller.
  • Holzeisen machte kürzlich in der Sendung „AUFrecht“ auch auf eine mögliche Haftung bei der Kinder-Impfung aufmerksam.

Impf-Zwang für Medizinpersonal

Es war eine wahre Schockmeldung als Italien im Mai die Impflicht für Bedienstete im Gesundheitswesen beschlossen hat. Die Konsequenz für all jene, die sich den Stich mit einem der Experimental-Seren nicht setzten lassen wollen, ist die unbezahlte Suspendierung, schlimmstenfalls bis zum Ende des Jahres, wie Wochenblick berichtete. Es dauerte nicht lange, bis sich unter den medizinischen Fachkräften Widerstand gegen das neue Gesetz regte. Eine Sammelklage von 300 im Sanitätswesen Beschäftigten war die Folge (Wochenblick berichtete). Jetzt scheint das Gesetz zu wackeln, denn es dürfte auf tönernen Füßen stehen. Die Bozener Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen hat eine widersprüchliche Formulierung im Staatsgesetz entdeckt, die das Gesetz zu Fall bringen könnte, berichtet eine Regionalzeitung.

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Impf-Arzt sollte Wirkung der Impfung gegen Infektion bestätigen

Gemeinsam mit ihrer im Gesundheitswesen tätigen Mandantin habe Dr. Holzeisen ein Impfzentrum in Bozen aufgesucht. Doch noch bevor der gesundheitlich riskante Impf-Schuss gesetzt werden konnte, legte die Rechtsanwältin dem Impf-Arzt ein Dokument zur Unterzeichnung vor. Der Arzt solle mit seiner Unterschritt bestätigen, dass der verabreichte Impfstoff gegen eine Infektion mit SARS-COV-2 schützt, wie es das Staatsgesetz fordere. Der Arzt verweigerte die Unterfertigung des Schreibens.

Herstellerangaben Im Widerspruch zu gesetzlichen Vorgaben

Daraufhin soll Holzeisen die Carabinieri verständigt haben, die ein Protokoll anfertigten. Die Begründung der Rechtsanwältin, warum der Arzt das Schreiben aus gutem Grunde nicht unterzeichnete, war, dass er damit eine Falschbeurkundung begangen hätte, was eine schwerwiegende Straftat sei. Denn: Die vier notfallzugelassenen Impfseren von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson würden laut der Zulassungsdokumentation der EU-Kommission eben nicht vor einer Infektion schützen, sondern nur vor einer Erkrankung. Die Angaben der Hersteller stünden somit im Widerspruch zu dieser Vorgabe im Staatsgesetz.

Impfung verfassungswidrig

„Die vier experimentellen Substanzen, die zur Anwendung kommen, wurden nicht dafür zugelassen, um eine Infektion mit dem Virus, sondern um eine eventuelle Krankheit zu verhindern“, erklärte Holzeisen. Die Impf-Pflicht sei in sich verfassungs- und menschenrechtswidrig. „Auch die Geimpften können sich weiterhin mit dem Virus anstecken und den Virus weitergeben, so wie auch all jene Mitglieder des Gesundheitspersonals, die von der Impfung aufgrund bestimmter ganz weniger Vorerkrankungen befreit wurden und weiterhin im Patientenkontakt tätig sind“, führte Holzeisen aus. Die Impfpflicht bei sonstiger Suspendierung sei „auf einer großen Lüge und Amtsmissbrauch kolossalen Ausmaßes begründet“.

Haftung bei Kinder-Impfung

Dr. Holzeisen ist unter Impf- und Maßnahmen-Kritikern schon länger bekannt. Erst unlängst stellte sie in einem Videobeitrag im neuen Format von WB-Chefredakteurin Elsa Mittmannsgruber „AUFrecht“ fest, dass aus ihrer Sicht auch Eltern keine Zustimmung zur Impfung ihrer Kinder geben dürften, da kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestehe, wie Wochenblick berichtete. Sie gab zu bedenken, dass alle Erwachsenen, die sich an der Kinder-Impfung beteiligen würden, auch rechtlich belangt werden könnten, falls ein Kind dadurch zu Schaden komme.

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