Horst D. Deckert

Impfungen: Pharmafirmen haften immer noch nicht

Mit allen Tricks läuft die Impfkampagne weiter (Symbolbild:Imago)

Hersteller von Medikamenten und Impfstoffen haften für etwaige Folgeschäden: Das war in Europa früher stets ein Grundsatz beim Inverkehrbringen solcher Substanzen. Deshalb kamen neue Wirkstoffe und Präparate erst auf den Markt, nachdem sie jahrelang und unter höchsten Standards an freiwilligen Probanden getestet worden waren. Nach der Entdeckung des neuen Coronavirus beschloss die Politik, diesmal nicht solange zu warten – es ist ja „Pandemie“ – und für vermeintlich wirksame Impfstoffe eine „bedingte Zulassung“ zu erteilen. Dies geschah, indem die Hersteller von der Haftung im Falle von Impfschäden entbunden wurden; diese werden stattdessen vom Staat übernommen.

Nachdem Milliarden Menschen als „Versuchskaninchen” (Olaf Scholz) für die Corona-„Verimpfungen” herhielten und diese – so wird jedenfalls nach wie vor behauptet – doch angeblich kaum ernsthafte Nebenwirkungen haben, müsste man doch meinen, dass nun wieder die Hersteller zum Regress verpflichtet werden können, sollte es tatsächlich zu den doch so gut wie ausgeschlossenen, „unerwartete” Todesfällen oder anderen extrem seltenen Impfschäden kommen. So ist es allerdings nicht, im Gegenteil: Würde diese Regresspflicht doch kommen, würden die Hersteller die Produktion einstellen. Nicht anders ist es zu erklären, dass der Gesetzgeber die Haftungsfreistellung für die Hersteller nicht nur vertragsgemäß fortsetzt und die Haftung übernimmt, sondern diese sogar erhöht hat. Wie und wann das geschah, davon handelt dieser Beitrag.

Erhöhung der Haftung durch Lastenausgleich ab 2024

Die Corona-Offensive wird an mehreren Fronten geschlagen:

• Politik und Medien kämpfen Seite an Seite, um die Epidemie als eine existenzielle Bedrohung der Menschheit darzustellen, so wie Pest und Cholera es einst waren.

• Pharmaindustrie und Finanzwirtschaft bilden einen zweiten Komplex, der zur Goldgrube wurde – eben weil sie keine Rückstellungen für Regressansprüchen von Geschädigten und Hinterbliebenen bilden müssen.

• Forscher und Mediziner entwickeln Impfstoffe, die auch über ein Jahr nach ihrer eingeschränkten Zulassung nicht den neuen Virenvarianten angepasst werden, weshalb man weiterhin auf Serienimpfungen mit dem ursprünglichen Stoff setzt.

• Ein Heer von Juristen ist damit beschäftigt, die Verzahnung aller involvierten Rechtsbereiche zu ertüfteln und seine Expertise dem Gesetzgeber zur verbindlichen Durchsetzung der Impfoffensive (als Impfpflicht) anzudienen.

• Der Gesetzgeber und seine Verwaltungen gießen die Etappenziele der Impfkampagne in Vorschriften – zum Vorteil der Einen und zum Nachteil der Anderen, aber selten zum Vorteil Aller.

• Die Geimpften mit ihren Angehörigen wollen gesund bleiben – auch finanziell.

Die Massenimpfungen bewirkten leider nicht den versprochenen Erfolg – jedenfalls nicht im medizinischen Sinn. Inzwischen zeigen sich Nebenwirkungen und Todesfälle nach Impfungen, die offiziell als „selten” qualifiziert werden, in Wahrheit aber ein Vielfaches gegenüber früheren Impfkampagnen ausmachen. 5000 „Verdachts-Todesfälle” soll es bereits geben – sind sie nun tot oder nicht? Angesichts der Ungewissheiten verwundert es nicht, dass wesentliche Gesetzesänderungen fast unbemerkt erfolgen.

Hellsichtige Gesetzesänderungen im Winter 2019

Im September 2019 war Angela Merkel in Wuhan, wo sie „Big-Data in der Medizin mit großer Aufmerksamkeit” verfolgte, so damals die Kanzlerin. Der Zufall wollte es, dass nicht nur sie aus Wuhan zurückkehrte – kurz darauf kam auch das Coronavirus von dort hier an: Am 27.1.2020 wurde der erste Fall in Deutschland registriert. Mitte Februar 2020 nahm in Wuhan das innerhalb von zehn Tagen geschaffene Containerkrankenhaus seinen Betrieb auf. Doch auch Merkel war nach ihrer Rückkehr aus China nicht untätig geblieben; wenn auch nicht auf medizinischem Gebiet, so auf juristischem umso mehr: Schon zum 12.12.2019 wurde das Lastenausgleichsgesetz hellsichtig ergänzt (Artikel 21 SozERG). Ersetzt wurde der Begriff „Kriegsopferfürsorge” durch „Leistung” bzw. „Soziale Entschädigung”. Ebenso erfolgte die Änderung von § 24 Sozialgesetzbuch der Krankenversicherung (für Geschädigte von Schutzimpfungen!) – sonderbarerweise jedoch erst mit Wirkung zum 1.1.2024.

Wurde hier etwa schon lange vor dem Start der Impfoffensive befürchtet, dass durch die Massenimpfungen einer zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht eingetretenen Pandemie Schädigungen eintreten würden, die spezieller Regelungen bedürfen? Schließlich gab es doch auch zuvor schon Reihenimpfungen ohne nennenswerte Nebenwirkungen und ohne erforderliche Sondergesetze! Wieso also plötzlich jetzt? Hier der Wortlaut von § 24 SGB XIV (Hervorhebungen durch den Autor):

(1) Wer durch eine Schutzimpfung nach § 2 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe nach § 2 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes,

1. die von einer zuständigen Landesbehörde nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,

2. die im Inland vorgenommen wurde und auf die Versicherte nach § 20i des Fünften Buches einen gesetzlichen Anspruch haben, das gilt auch, wenn die betroffene Person nicht zum versicherten Personenkreis des Fünften Buches gehört (Anmerkung des Autors: also auch für Migranten!),

3. die von Gesundheitsämtern nach § 20 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes unentgeltlich durchgeführt wurde oder

4. die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war,

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hinausgeht, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Leistungen der Sozialen Entschädigung.

(2) Dies gilt auch, wenn die Schutzimpfung mit vermehrungsfähigen Erregern durchgeführt und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

Heikle Fragen

Wer kommt aber für Impfschäden in den nächsten zwei Jahren auf, also die, die vor 2024 eintreten? Leider die Geschädigten bzw. Hinterbliebenen selbst! Die Hersteller der Impfstoffe zahlen nicht, die eingeschränkte Zulassung ihrer Produkte sowie die clevere Vertragsgestaltung entbindet sie von der Haftung. Die impfenden Ärzte und Impfzentren übernehmen ebenfalls keine Haftung. Und die Krankenversicherungen werden finanziell überfordert; schon dieses Jahr müssen viele Kassen ihre Beiträge erhöhen. Deshalb regelte das „Adventspaket” vor gut zwei Jahren – eben besagtes Artikelgesetz vom 12.12.2019 – die Übernahme der enormen Folgekosten durch den Staat – ab dem Jahr 2024. Aber nicht etwa zu Lasten aller Steuerzahler, sondern so, wie es nach dem letzten Krieg geschah: Weil es um enorm hohe Schadenersatzleistungen geht, wurde auf das Lastenausgleichsgesetz zurückgegriffen und dieses einfach mit geändert.

Auch Daniel Weinmann fiel diese Problematik bei Reitschuster.de auf. Es ergeben sich hieraus mehrere heikle die Fragen –  etwa diese: Wer aus dem gesamten „Corona-Apparat” (siehe Einleitung) traut hier eigentlich wem nicht über den Weg? Wussten einige hier schon Ende 2019 mehr als andere, war ihnen bewusst, dass die mRNA-Impfungen doch nicht „ohne” sein würden? Das in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut gibt in seinem Jahresbericht eine rechnerische Melderate an „Nebenwirkungen” von rund 1/600stel an und für schwerwiegende Fälle (bis hin zum Tod) von 1/5000stel pro Impfdosis an. Eine Bestätigung der Häufung von Auffälligkeiten bei uns gibt es auch aus den USA, etwa bei den die massiv gestiegenen Fälle von Blutgerinnseln (siehe etwa hier). Eine  mögliche Erklärung liefert der Pathologieprofessor. Dr. Arne Burkhardt anhand mikroskopischer Aufnahmen in einem Interview: Er dokumentierte bei 15 Verstorbenen „auffällige und einzigartige lymphozytäre Infiltrationen der Blutgefäße und Organe”. Selbstverständlich wurden seine Forschungsergebnisse von den „Faktenfindern” der ARD-„Tagesschau“ als bloße „Meinungen” verworfen. „Wann der Impfzug entgleist”, das fragt sich jedenfalls nicht nur Andreas Zimmermann bei „achgut„.

Abwälzung der Finanzierung von Impfschäden

Ich mag dies zwar alles eigentlich nicht glauben – aber die zweijährige Aussetzung und anschließende Abwälzung von Schadenersatzansprüchen müssen wohl einen Grund haben. Kauft man sich etwas, hat man darauf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei den Coronaimpfungen ist es jedoch gerade umgekehrt? Was müssen sich jene eingeworfen haben, die so etwas beschließen – wenn dahinter nicht ein tieferer Sinn steckt? Zumindest die Volksvertreter haben ja vier Jahre „Garantie“ gegen ihre Abberufung.

Jedenfalls wälzt die Politik nun die Finanzierung der Impfschäden ab – insbesondere auf die Vermögenden, soweit Impfungen „empfohlen, unentgeltlich oder angeordnet/vorgeschrieben” sind. Vertrauenserweckend sind weitere Massenimpfungen jedenfalls nicht gerade – und angesichts der gut getarnten Gesetzänderungen erst recht nicht. Ins Reich der Verschwörungstheorien dürfte allerdings die Sichtweise gehören, wonach die allgemeine Impfpflicht das vor dem Kollaps stehende Finanzsystem retten soll; der Vollständigkeit halber möchte ich sie an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt lassen.

Bleiben Sie auch im Jahr 2022 gesund – und dieser Wunsch bezieht sich nicht nur auf Corona!

 

Nachtrag zur Kurzchronologie der Rechtsänderungen:

Am 12.12.2019 erfolgte die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Artikel 21 SozERG). Das Infektionsschutzgesetz änderte sich fast so schnell wie die Coronavarianten: Am 19.11.2020 wurde die Regelungskompetenz der Länder auf den Bund übertragen. Am 31.03.2021 wurde die Epidemie (wohlgemerkt keine Pandemie) trotz niedriger Fallzahlen und bevorstehendem Sommer fortgeschrieben. Am 10.12.2021 wurde die „Epidemische Lage nationaler Tragweite” für beendet erklärt (groteskerweise auf dem Höhepunkt der positiven PCR-Test-Fälle; es waren zu diesem Zeitpunkt eine Million (!), die als „positiv” – nicht als „genesen“ – galten). Interessanterweise gingen die Coronazahlen seither tatsächlich kontinuierlich zurück. So wie die „Pandemie” ein Jahr zuvor beschlossen wurde, wirkte auch die juristische Beendigung – und die Zahlen gingen zurück. Trotz den erfreulicherweise fast halbierten Coronazahlen wurde am 10.12.2021 die Impfpflicht am März für den Gesundheitsbereich beschlossen. Würde diesen Monat noch eine allgemeine Impfpflicht beschlossen – trotz sechs Wochen „Grassieren“ des weniger gefährlichen „Omikron“ und trotz zugelassener anderer Prophylaxen –, dann könnte der Januar 2022 als „Blutmonat“ in die Chronik eingehen. Ergänzende Abschlussbemerkung: Der Autor war selbst noch auf keiner Corona-Demo; er spürt jedoch sehr wohl die zunehmend angespannte Stimmung in der Bevölkerung.

 

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

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