Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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In der Schweiz herrscht seit letzter Woche klammheimlich Notrecht

Der Bundesrat hat jüngst eine drohende Strommangellage ausgerufen und regiert erneut mit Sonderkompetenzen. Dies hat Konsequenzen: Wer Gerüchte verbreitet, dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

Bereits während der Corona-«Pandemie» hat eine enorme Machkonzentration zugunsten der Exekutive stattgefunden. Mit dem Covid-19- und dem Epidemiengesetz hat der Bundesrat Verfassungs- und Grundrechte teilweise gänzlich ausser Kraft gesetzt. Das Covid-19-Gesetz wird voraussichtlich auch noch in Zukunft in Kraft sein. Mitte der Woche hat der Nationalrat die Verlängerung des Gesetzes bis 2024 mit grosser Mehrheit durchgewunken (wir berichteten).

Doch das ist noch längst nicht alles: Seit vergangenem Freitag gilt hierzulande klammheimlich Notrecht. Denn der Bundesrat hat eine drohende Strommangellage ausgerufen.

Das Bundesgesetz für wirtschaftliche Landesversorgung (LVG) sieht eine solche nur in besonderen Krisen vor: Also dann, wenn Güter oder Dienstleistungen extrem knapp werden. In einer schweren Mangellage oder wenn diese unmittelbar droht, erhält die Regierung zahlreiche zusätzliche Kompetenzen. Hinzu kommt, dass automatisch zusätzliche Strafbestimmungen in Kraft treten. Genau dies ist jetzt geschehen.

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