Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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In seiner Wohnung neben einer Abtreibungsklinik beten? Verboten!

In Schottland nimmt die Übergriffigkeit des Staates gegenüber persönlichen Freiheiten und Grundrechten stetig zu. Massenabtreibungen zählen zu den wichtigsten Säulen des Globalismus – wahrscheinlich, weil die Agenda der Depopulation damit vorangetrieben wird. Dementsprechend gibt es immer restriktivere Gesetze gegenüber Lebensschützern. So steht es in Schottland nun unter Strafe, in der Nähe einer Abtreibungsklinik zu laut zu beten – selbst in den eigenen vier Wänden.

Das neue Gesetz schafft offiziell „sichere Zugangszonen“ (Safe Access Zones) im Umkreis von 200 Metern einer Abtreibungsklinik. Damit will man sicherstellen, dass Frauen, die sich oft nur unter massivem sozialem Druck zu einer Abtreibung entscheiden, nicht auf den letzten Metern von ihrer Entscheidung abgehalten werden.

Das Gesetz und seine Begründung können hier im Original studiert werden. Dabei ist beachtlich – und dürfte den meisten demokratischen Verfassungen dieser Welt klar zuwiderlaufen -, dass die Regeln für „öffentlichen Raum“ auf Privateigentum ausgeweitet wurden:

Private Grundstücke in sicheren Zugangszonen

Im Allgemeinen gelten die Straftaten für öffentliche Orte innerhalb der Sicherheitszonen. Wenn jedoch jemand an einem privaten Ort (z. B. in einer Privatwohnung) innerhalb der Grenzen einer Sicherheitszone etwas tut, das an den öffentlichen Orten, die Teil der Zone sind, gesehen oder gehört werden kann, kann eine Straftat begangen werden, wenn dies mit der Absicht (oder ohne Rücksicht darauf, ob es eine entsprechende Wirkung hat) geschieht:

  • Einflussnahme auf die Entscheidung einer Person, Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen, bereitzustellen oder zu erleichtern
  • jemanden daran zu hindern oder zu behindern, Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen, anzubieten oder die Bereitstellung solcher Dienste zu erleichtern, oder
  • Belästigung, Beunruhigung oder Bedrängnis einer anderen Person im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung, Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen, bereitzustellen oder die Bereitstellung von Abtreibungsdiensten zu erleichtern, wobei sich die andere Person in jedem Fall in der sicheren Zugangszone befindet

Womit man Frauen, die sich dazu entschieden haben, ungeborenes Leben zu töten, von ihrer Tat abhalten kann, ist weiter oben in Beispielen definiert:

  • jemanden ansprechen und versuchen, ihn davon zu überzeugen, keine Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen
  • umstehende Personen, die versuchen, die Klinik oder das Krankenhaus zu betreten oder zu verlassen 
  • Flugblätter verteilen 
  • religiöse Predigt
  • stille Mahnwachen

Diese Liste ist nicht vollständig. Die Strafverfolgungsbehörden entscheiden selbst, ob eine Straftat begangen wurde. Die zu verhängenden Strafen können bis zu 10.000 Pfund (ca. 12.000 Euro) betragen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Strafen in einem Privatverfahren in unbegrenzter Höhe ausfallen können. Für Denunzianten wurde eine Meldestelle eingerichtet.

Somit sind nicht nur laute Gebete verboten, sondern auch eine stille Andacht – oder alles, was die Strafverfolgungsbehörden subjektiv und willkürlich als Störung einstufen möchten. Es handelt sich um eine Regel, die direkt aus George Orwells 1984 stammen könnte oder dieses dystopische Werk noch übertrifft.

Schottland wird seit der Gewährung eines eigenen Parlaments durch die britischen Besatzer im Jahr 1999 links regiert, zunächst durch die Scottish Labour Party, seit 2007 durch die linksnationalistische Scottish National Party.

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