Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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In Zürcher Heimen und Spitälern gilt bald die Zertifikatspflicht

Mit einer Verordnung vom 22. September beschloss der Zürcher Regierungsrat, dass ab 4. Oktober 2021 Besucherinnen und Besucher in Heimen und Spitälern über ein gültiges Zertifikat verfügen müssen. Aber auch Angestellte von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen über ein gültiges Zertifikat verfügen oder sich regelmässig (repetitiv) testen lassen.

Wer kein Zertifikat hat, ist «nicht immun»

Für den Regierungsrat sind alle nicht geimpften oder getesteten Personen schlicht «nicht immun»: Verordnung Paragraph 2 Abs. 4: «Bei nicht immunen Angestellten mit Arbeitspensum unter 60% sind die Häufigkeit und der Zeitpunkt der Tests so festzusetzen, dass sich die Gültigkeitsdauer eines negativen Testresultats wenn möglich über die gesamte Arbeitszeit erstreckt. Die Gültigkeitsdauer beträgt beim PCR-Test 72 Stunden und beim Antigen-Schnelltest 48 Stunden ab Probeentnahme.

Wer also nicht immun ist gilt als nicht gesund. Damit verfügt der Regierungsrat eine Verordnung mit pauschalisiertem Krankheitsverdacht. Das Personal mit einem 100%-Pensum muss sich nun zwei Mal pro Woche testen lassen. Bisher genügte ein wöchentlicher Test. Hinweise über die fehlende Gesetzesgrundlage und über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Zertifikatspflicht im Gesundheitswesen, die schliesslich zu einer Impfpflicht führt, sucht man im Beschluss des Zürcher Regierungsrates vergebens.

Kontrolle wird an die Spitäler delegiert

In der Verordnung steht, dass die Institutionen bei allen Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen das Vorliegen eines gültigen Zertifikats kontrollieren müssen. Und: «Bei Notfällen und in Krisen- und Palliativsituationen führen die Institutionen bei nicht immunen Begleitpersonen einen Antigen-Schnelltest durch.»

In den meisten Spitälern ist ein solcher Test nur mit einem invasiven Nasenrachenabstrich (Nasopharyngeal) möglich. Wer nicht getestet ist, kommt nicht ins Spital. In der Universitätsklinik der Stadt Zürich UZH werden gleich alle stationären Patienten durchgetestet: «Im Rahmen der Eintrittsuntersuchungen wird bei allen stationären Patientinnen und Patienten ein SARS-CoV-2-Test (Coronatest) durchgeführt.»

Die Pendlerzeitung 20 Minuten schreibt, dass es für den Regierungsrat sehr wichtig sei, Besuche weiterhin gewährleisten zu können – wegen des sozialen Kontaktes. Das Zertifikat schütze vor einer Covid-19-Infektion.

«Schauen Sie in der Verordnung»

Die Redaktion von Corona-Transition stellte dem Sprecher des Zürcher Regierungsrates, Andreas W. Melchior, Fragen zur gesetzlichen Grundlage, zur Begründung der medizinischen Evidenz sowie zum Vernehmlassungsverfahren der Gesundheitsdirektion und der Verbände. Die lapidare Antwort: «Gerne verweise ich zu Ihren Fragen auf den entsprechenden Regierungsbeschluss, der öffentlich ist.»

Für den Regierungsrat sind «massgebende Covid-19 Indikatoren» Schuld

Zur Rechtfertigung der Zertifikatspflicht im Gesundheitsbereich steht in der Verordnung einzig: «In den letzten Wochen stiegen die massgebenden Covid-19-Indikatoren stark an, so insbesondere die Zahl der positiv auf SARS-CoV-19 getesteten Personen und der hospitalisierten und beatmeten Personen. Auch die Todesfälle aufgrund von SARS-CoV-19 nahmen zu.»

Keine Übersterblichkeit, Abbau von Intensivbetten und getestet werden nur die Ungeimpften

Bereits im April war hingegen deutlich, dass sich für 2021 wie bereits schon im vorangegangenen Jahr keine Übersterblichkeit erkennen liess. Die Todesfallzahlen liegen sogar unter dem Durchschnitt der sechs Vorjahre (wir berichteten). Auf ominöse Weise verschwanden gleichzeitig rund 45 Prozent aller Intensivbetten in der Schweiz (wir berichteten) und in den Intensivstationen der Spitäler werden nur Ungeimpfte auf SARS-CoV-2 getestet, wie uns Pflegefachpersonen erzählten. Auf diese Weise behaupten die Pandemisten arglistig, dass die Intensivbetten zu 90 Prozent mit Ungeimpften «bevölkert» seien.

Natalie Rickli ist Präsidentin der Zürcher Gesundheitsdirektion und «New Global Leader» des WEF

Gezeichnet ist die Verordnung von SVP-Regierungsrätin Natalie Rickli. Am World Economic Forum WEF in Davos wurde sie bereits im Jahr 2012 vom Komitee unter dem Vorsitz von Königin Rania von Jordanien in den ominösen Kreis der «New Global Leaders» gewählt. Prof. Klaus Schwab, Gründer des WEF, spielt beim Aufbau einer neuen Weltordnung nach der Coronakrise eine entscheidende Rolle (wir berichteten).

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