Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Inna Zhvanetskaya (85) ist jetzt auf der Flucht vor Behörden und Zwangsimpfung

Report24 wandte sich mit den Ängsten und Sorgen der 85jährigen Komponistin Inna Zhvanetskaya gestern an die Öffentlichkeit. Auch der Mediziner Bodo Schiffmann verbreitete die Nachricht über alle nur möglichen Kanäle. Tatsächlich hätte das alles nichts genutzt: Heute stand die Staatsgewalt vor der Tür der alten Dame und wollte sie abholen. Doch man musste unverrichteter Dinge wieder abziehen – es war niemand zuhause.

Nach Informationen von Report24 fanden sich nach einer durchtelefonierten Nacht couragierte Helfer, welche die 1937 in der Ukraine geborene Inna Zhvanetskaya in Sicherheit brachten. Anwohner schilderten, dass um sieben Uhr morgens zwei Polizeiautos vor ihrem Wohnhaus parkten, außerdem ein Krankenwagen und ein Firmenfahrzeug einer Schlosserei. Wie im Beschluss angekündigt, wurde wohl die Wohnung zwangsgeöffnet, die deutsche Staatsgewalt wollte die jüdische Künstlerin abholen. Doch sie war nicht zuhause.

Lesen Sie hier die komplette Vorgeschichte:
Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung

Unterstützer verbrachten die Dame noch in der Nacht an einen unbekannten Ort und sorgen dort für sie, so der derzeitige Stand der Informationen. Nun muss die Zeit für juristische Gegenmaßnahmen genutzt werden. Zahlreiche deutsche Juristen hatten bei der Lektüre des Gerichtsbeschlusses die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Dieser würde sich in vielen Punkten selbst widersprechen, zudem ist nicht einmal das Geburtsdatum richtig, einige medizinische Fachbegriffe wurden falsch geschrieben. Das Papier wirkt willkürlich und lieblos zusammengeschustert. In keinem Fall würde das Gesetz unter den bislang bekannt gewordenen Umständen eine Zwangsimpfung gegen Covid-19 decken, auch weil die Pandemie offiziell beendet wurde und es nirgendwo in Deutschland mehr Pflichtimpfungen gegen die Seuche gibt.

Nun überlegen einzelne Juristen, nicht nur der von Zwangsimpfung bedrohten Dame zu helfen, sondern auch gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Inwiefern dies machbar ist – und ob entsprechende Anzeigen dann nicht wieder “in Ermangelung eines Anfangsverdachtes” abgeschmettert werden – wird die Zukunft zeigen. Wir werden alle Neuigkeiten in dem Fall weiterhin zeitnahe berichten. Momentan ist Inna jedenfalls in Sicherheit. Faktum ist, ohne einen möglicherweise nach aktueller Justizlage strafbaren Vergleich zu bemühen oder die schreckliche Vergangenheit in irgendeiner Form zu verharmlosen: In Deutschland werden im Jahr 2023 wieder Juden vom Staat verfolgt, abgeholt und medizinischen Zwangsbehandlungen zugeführt. All dies durch jene, die seit langer Zeit “niemals wieder” und “wehret den Anfängen” gepredigt haben. Welchem moralischen Kompass diese Menschen folgen, muss dringend hinterfragt werden.

Lesen Sie in Folge die Antwort des Amtsgerichtes Stuttgart Bad Cannstatt auf unsere Anfrage:

Das Betreuungsgericht hat auf Antrag der Betreuerin mit Beschluss vom 6.12.2022 eine freiheitsentziehende Unterbringung und eine ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigt. Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 1906, 1906a BGB. Vor dem Beschluss wurde ein fachpsychiatrisches Gutachten zu den
Voraussetzungen der Maßnahmen eingeholt. Der Betroffenen wurde ein Verfahrenspfleger bestellt und sie wurde im Beisein des Verfahrenspflegers von der zuständigen Richterin in ihrer gewohnten
Umgebung angehört. Die Richterin hat sich in der Anhörung davon vergewissert, dass die Betroffene gut deutsch spricht. Die Betroffene hat gegen den Beschluss Beschwerde zum Landgericht Stuttgart eingelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Pressesprecherin

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