Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Irritation über Unterschiede in Dokument: RKI-Leak stimmt nicht mit offizieller Version überein

Der Gerichtsprozess von Multipolar und Paul Schreyer gegen die Bundesregierung bleibt auch nach dem RKI-Leak am 23. Juli höchst relevant: Es sind Unterschiede zwischen den Dokumenten, die das RKI bislang freigegeben hat, und jenen aus der (angeblich) vollständigen Veröffentlichung aufgefallen. Und genau das ist das Problem, das Kritiker des Leaks befürchtet haben: Solange die Authentizität der Dokumente nicht verifiziert ist, sind sie problematisch.

Aufmerksamen Nutzern fielen beim Vergleich der jeweiligen Protokolle vom 06.03.2020 Unterschiede auf:

Version vom RKI (S. 303/304)

Version aus dem jüngsten Leak

Wie die Unterschiede zustande kommen, ist aktuell unklar. Wurden veraltete oder veränderte Versionen bei dem Leak herausgegeben? Die Dokumente, die ein Whistleblower an „Aya Velazquez“ weitergegeben haben soll, wurden vom RKI bislang nicht verifiziert.

Wenn Unterschiede zwischen den Versionen bestehen, bedeutet das allerdings, dass die Veröffentlichung der offiziellen ungeschwärzten Dokumente hochrelevant bleibt. Inwieweit sich anhand dessen Aussagen über die Echtheit der Dokumente aus dem jüngsten Leak treffen lassen, ist aktuell unklar – das dürfte von der Erklärung des Whistleblowers abhängen.

Eine mögliche Erklärung wäre, dass es sich bei den entschwärzten Dokumenten um Konzeptprotokolle handelt, also eine Vorversion der letztendlich bestätigten und verabschiedeten Dokumente. Es wäre aber auch möglich, dass unbekannte Dritte Veränderungen vorgenommen haben, bevor sie Frau Velazquez zugespielt wurden.

In den sozialen Netzen wundert man sich bereits. Rechtsanwältin Beate Bahner verfasste einen entsprechenden Beitrag auf Telegram, in dem sie fragte: „Sollen wir verwirrt werden? Sollen wir abgelenkt werden durch aufwendige Vergleiche der jeweiligen Versionen?“. Das kann man sich angesichts der Brisanz der Protokolle durchaus fragen.

Jeder Leser kann nun selbst zur Tat schreiten und die Dokumente aus den verschiedenen Veröffentlichungen vergleichen um festzustellen, ob und wo Unterschiede bestehen.

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