Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ist Harbaths „Polizeikosten-Urteil“ ein Menetekel für die AfD?

Von MEINRAD MÜLLER | Die Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Meinung öffentlich äußern und sich versammeln können. Doch genau diese Grundrechte könnten in Deutschland bald auf dem Spiel stehen. Parteien, Vereine und Organisationen sehen sich zunehmend gezwungen, Veranstaltungen zu überdenken – aus Angst vor unkalkulierbaren Kosten für Polizeimaßnahmen, die sie in den Ruin treiben könnten.

Der Grund dafür liegt in einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Fall des Nordderbys zwischen Werder Bremen und dem HSV entschied das Gericht, dass der Fußballverband für die Kosten eines Polizeieinsatzes aufzukommen hat. Die Stadt Bremen stellte der Deutschen Fußball-Liga 425.000 Euro für den Polizeieinsatz in Rechnung – und das Gericht gab Bremen recht. In der Begründung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth heißt es (1 BvR 548/22):

„Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Sicherheitsvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Sie ist keine allgemeine staatliche Tätigkeit, die zwingend ausschließlich aus dem Steueraufkommen zu finanzieren ist.“

Das Urteil ist unanfechtbar und könnte weitreichende Folgen haben. Was heute den Profifußball betrifft, könnte morgen die gesamte demokratische Kultur in Deutschland gefährden.

Wenn Chaoten dem Veranstalter Kosten verursachen

Das Problem: Radikale Gruppen könnten gezielt Demos anmelden, um die Größe des Polizeieinsatzes in die Höhe zu treiben. Straßenschlachten würden gezielt eingesetzt, um hohe Sicherheitskosten zu verursachen. Wer würde am Ende künftig die Rechnung zahlen? Nicht die Verursacher des Chaos, sondern diejenigen, die die Veranstaltung friedlich durchführen wollten.

Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG) sind die Grundpfeiler unserer Demokratie. Doch dieses Urteil stellt sie unter finanziellen Vorbehalt. Besonders kleinere Parteien, Bürgerinitiativen oder Vereine könnten sich öffentliche Veranstaltungen nicht mehr leisten, wenn sie für Proteste und deren Folgen haften müssen.

Das ist kein theoretisches Problem. Wenn nun eine Partei wie die AfD oder eine Initiative zur Coronaaufarbeitung zu einem Vortrag einlädt, dann kommen 50 Teilnehmer, aber 500 (nicht selten gewaltbereite) Gegendemonstranten. Die Polizei müsste mit einem Großaufgebot anrücken, Straßen blockieren oder umleiten, um für Sicherheit zu sorgen. Die Rechnung? Diese landete womöglich beim Veranstalter, obwohl dieser nichts für die Eskalation kann. Damit wird das demokratische Grundrecht auf öffentliche Meinungsäußerung verhindert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts öffnet theoretisch die Büchse der Pandora. Es gibt radikalen Gruppen die Möglichkeit, ihre politischen Gegner mit gezielten Eskalationen finanziell zu schädigen. Doch Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe, finanziert aus Steuergeldern. Sie darf keine Ware sein. Wenn dieses Prinzip aufgeweicht wird, riskieren wir, dass die öffentliche Meinungsvielfalt verschwindet – und mit ihr die Grundlage unserer Demokratie.


Meinrad Müller.Meinrad Müller.

Meinrad Müller (70), Unternehmer im Ruhestand, kommentiert mit einem zwinkernden Auge Themen der Innen-, Wirtschafts- und Außenpolitik für diverse Blogs in Deutschland. Der gebürtige Bayer greift vor allem Themen auf, die in der Mainstreampresse nicht erwähnt werden. Seine humorvollen und satirischen Taschenbücher sind auf Amazon zu finden. Müllers bisherige Beiträge auf PI-NEWS gibt es hier, seinen Ratgeber für Hobbyautoren hier.

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