Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Italien: Gericht demontiert Impfpflicht-Legitimierung des Verfassungsgerichts

Im Dezember letzten Jahres hatte das italienische Verfassungsgericht drei Urteile erlassen, welche die Covid-Impfpflicht für Gesundheitspersonal rechtfertigten. Geklagt hatten Betroffene, die ohne Lohn von der Arbeit suspendiert wurden, weil sie nicht geimpft waren. Nun hat die Richterin der zweiten Zivilkammer des Gerichts von Florenz, Susanna Zanda, in einem Beschluss die Argumente der drei Urteile des Verfassungsgerichts entkräftet. Über den Entscheid berichtet Byoblu.

Genesen und zweimal geimpft, dennoch suspendiert

Dr. Zanda gehört Byoblu zufolge zu den wenigen italienischen Richtern, die den Verfassungsgrundsätzen und den Menschenrechten treu geblieben sind. Dies habe sie in den letzten Monaten mit mehreren Urteilen zugunsten von Arbeitnehmern bewiesen, die wegen einer fehlenden Impfung suspendiert wurden (wir berichteten).

Mit dem neuen Beschluss verurteilte Zanda einen Psychologen aus der Toskana zur Zahlung der Gerichtskosten von fast 5000 Euro. Dabei handelt es sich um einen Rechtsstreit mit einem Berufstätigen, der sich nicht der dritten Impfung unterzogen hatte und suspendiert worden war, obwohl er von «Covid» genesen war.

Wie Byoblu mitteilt, war er ausserdem ein onkologischer Patient: Nach dem ersten Impfzyklus hatte er eine unerwünschte Reaktion (Vergrösserung eines Lymphknotens) und erhielt die Diagnose Prostatakrebs.

Der Grundsatz des Habeas Corpus

In der Verfügung erinnert die Florentiner Richterin daran, dass die so genannten Impfstoffe nach offiziellen Dokumenten von Pharmaunternehmen und Arzneimittelbehörden unwirksam sind, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Zanda schreibt:

«Die Anti-Covid-Präparate, die nur zur Vorbeugung der Covid19-Krankheit zugelassen waren und sich dann als unwirksam erwiesen haben, auch um die Krankheit zu verhindern, konnten den Bürgern weder auferlegt werden, um arbeiten zu können, noch um irgendein anderes Recht auszuüben.»

Im Zusammenhang mit dem Recht auf Behandlungsverweigerung, das Teil des in Artikel 3 der Charta von Nizza verankerten Selbstbestimmungsrechts im medizinischen Bereich ist, wird der Grundsatz des Habeas Corpus, das heisst der Unverletzlichkeit des Körpers, erwähnt.

Fragen zur Wirksamkeit, Sicherheit und Pharmakovigilanz

Der zehnseitige Beschluss gibt sowohl einen wissenschaftlichen als auch einen juristischen Überblick über die Folgen der Impfpflicht: Vom toxischen Wirkmechanismus des Spike-Proteins, das als «nicht-menschliche Substanz» definiert ist und über Injektionen in den Körper eingebracht wird, bis hin zur passiven Pharmakovigilanz, die dazu führt, dass unerwünschte Ereignisse stark unterschätzt werden. Über die offiziellen Daten zur überhöhten Sterblichkeit schreibt die Richterin, dass «diese Präparate wiederholt viele Leben zerstört haben, auch junge und gesunde».

Die «unhaltbaren Prämissen» des Verfassungsgerichts

Es mangelt im Beschluss nicht an Verweisen auf die drei Urteile des Verfassungsgerichts, welche die Covid-Impfpflicht legitimierten. Zanda macht klar:

«Das Verfassungsgericht geht von sachlichen Prämissen aus, die nicht haltbar erscheinen, und behauptet, dass die Präparate wirksam sind, um SARS-CoV-2-Infektionen zu verhindern, und dass sie ausserdem sicher und nicht experimentell sind.»

Diese Argumente werden gestützt durch Zitate aus offiziellen Dokumenten über die Zulassung mit einem bedingten Verfahren, Informationen über das Versäumnis, das Medikament an immungeschwächten Probanden, schwangeren oder stillenden Frauen zu testen, und die Unbekannten zur Genotoxizität, Karzinogenität und Schutzdauer. Byoblu resümiert:

«Kurzum, eine Lektion in Sachen Unparteilichkeit und Fairness bei der Prüfung institutioneller Quellen: Während das Verfassungsgericht die Regierung verteidigte, indem sie die Aussetzung von Löhnen und Familienzulagen für Tausende von Arbeitnehmern legitimierte, gelang es Dr. Susanna Zanda einmal mehr zu beweisen, dass es in Florenz eine Richterin gibt, die in der Lage ist, die Rechte der Bürger und die Grundsätze der Verfassung zu verteidigen.»

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