Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Italien vollzieht Gesetz: Nur biologische Eltern auf Geburtsurkunde

Italien hat jetzt mit der Streichung nicht-leiblicher Eltern aus den Geburtsurkunden begonnen. Den Anfang machte die oberitalienische Stadt Padua und setzt damit ein neues Gesetz der konservativen Regierung unter Premier Giorgia Meloni um. 

Betroffen sind Geburtsurkunden von 33 Kindern zumeist lesbischer Paare, die sich in Padua 2017 als Eltern eintragen ließen. Ermöglich hat das damals der linke Bürgermeister Sergio Giordani. Die Staatsanwaltschaft von Padua hat diese Urkunden nun angefochten. Verfechter von Regenbogenfamilien sprechen von einem unmenschlichen Akt.

Erste Briefe im Juni

Die Staatsanwaltschaft von Padua hat diese Geburtsurkunden wegen „Unehelichkeit“ angefochten, in denen Kinder mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern eingetragen waren. Im ersten umstrittenen Fall beantragte die Staatsanwältin von Padua, Valeria Sanzari, beim Gericht die Korrektur der Geburtsurkunde durch „Annullierung“ des Namens der nicht leiblichen Mutter und die „Berichtigung“ des den Kindern zugewiesenen Nachnamens durch Annullierung jenes der „zweiten Mutter“. Denn das verstoße gegen die Gesetze und Urteile der Kassation, heißt es. Im Juni flatterten den „Regenbogenfamilien“ eingeschriebene Briefe ins Haus, in denen sie darüber informiert wurden.

Bürgermeister gegen „Vater und Mutter“

Giordani wurde 2017 mit dem Versprechen zum Bürgermeister gewählt, die traditionelle Bezeichnung „Mutter“ und „Vater“ auf Geburtsurkunden abzuschaffen. Das wurde mit Amtsantritt von Meloni rückgängig gemacht. Die örtlichen Behörden erhielten die Anweisung, in den Geburtsurkunden dürfe nur der leibliche Elternteil des Kindes einzutragen werden. Leihmutterschaft ist in Italien übrigens auch illegal. Auch die Homo-Ehe wurde nicht legalisiert. Demnach dürfen auch Männer in gleichgeschlechtlichen Beziehungen nicht die Geburt ihrer Kinder im Namen beider Väter eintragen. Sie müssen einen von ihnen als rechtlichen Vater auswählen. Bürgermeister Giordani gibt sich gelassen und steht weiterhin zu seiner Entscheidung. Seit 2017 lasse er die Geburtsurkunden von Kindern zweier Mütter so verfassen. Das sei ein Akt der Verantwortung gegenüber diesen Kleinen. Denn er akzeptiere nicht, dass es Kinder gebe, die bereits bei der Geburt in ihren Grundrechten diskriminiert werden.

Anfechtung wegen „Unehelichkeit“

Die erste der 33 Urkunden, die eines kleinen Mädchens mit zwei Müttern, die im August 2017 von der Gemeinde registriert wurde, war auch die erste, die wegen „Unehelichkeit“ angefochten wurde. Die Mutter, eine 40-Jährige, die im Ausland mit ihrem Partner verheiratet war, erhielt im Juni die Mitteilung der Staatsanwaltschaft und wurde im November zur Anhörung vor ein Zivilgericht geladen. Dieses Paar hat ein zweites Kind. Den leiblichen Sohn der anderen Frau – die beim Standesamt als zweiter Elternteil des Kindes geführt wird. Die Kinder sind im Alter nur einige Monate auseinander. 

Namensänderung ist Trauma

In der Berufung zur Geburtsurkunde schreibt der Richter, „das junge Alter des Kindes schließe aus, dass die beantragte Änderung des Nachnamens Auswirkungen auf sein soziales Leben haben könnte. Die Mutter des kleinen Mädchens hält dagegen: Es gehe nicht nur um Auswirkungen auf das soziale Leben, sondern auch um Auswirkungen auf die eigene Identität, ein Grundrecht bis zum Beweis des Gegenteils. Sie betrachte das als „persönliches Trauma in einer heiklen Phase der Entwicklung“, weil das Kind plötzlich keinen Bruder und keine Mutter mehr habe.

Unmenschliche Tat

Befürworter von Regenbogenfamilien sind empört und sprechen von einer „unmenschlichen Tat“, die von der EU bereits verurteilt worden sei. Mit dieser Entscheidung teile man den Kindern eigentlich mit, sie sollten gar nicht geboren sein. Es sei auch ein gewaltiger Irrtum heterosexuellen Paaren allein „Elternqualität“ zuzuschreiben. Man sehe ja, was in der Gesellschaft tagtäglich passiere. Das aktuelle Urteil ignoriere die heutige „mobile Gesellschaft“. In dieser habe sich das Konzept von Familie verändert, die „zwangsweise Heterosexualität“ sei überwunden, das sei ein unumkehrbarer historischer Prozess, der auch von der Politik zu akzeptieren sei.

Zum Autor: Kornelia Kirchweger war Journalistin bei „Austria Presse Agentur“, Bundespressedienst, „BBC“, „Asahi Shimbun“. Fokus: EU, Asien, USA, Afrika. Seit 2016 beim „Wochenblick“. Rockte die sozialen Medien mit ihrem offenen Brief an Greta Thunberg und machte gegen den UNO-Migrationspakt mobil.

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