Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Italienischer VfGH urteilt: Strafen wegen fehlender „Grüner Pässe“ in Gastro verfassungswidrig

Teile der Südtiroler Corona-Maßnahmen wurden nun vom italienischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erkannt. Das Urteil erging am 28. März. Die Verfassungsrichter wurden von einer Pizzeria aus Meran befasst, der sich eine „Corona-Strafe“ nicht gefallen lassen wollte. Er hatte seine Gäste nicht nach dem „Grünen Pass“ gefragt.

Das Verfassungsgericht erklärte zwei Artikel des Südtiroler Landesgesetzes vom Mai 2020Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“ für verfassungswidrig. Soweit wir versuchen, die italienischen Texte korrekt zu interpretieren, befand das Höchstgericht, dass es nicht Aufgabe des Landes Südtirol war, „Coronasünder“ zu bestrafen. Es handelte sich also um einen Kompetenzstreit. Südtirol wäre nicht dafür zuständig gewesen, Wirtschaftsbetriebe zu sanktionieren, welche die „Grünen Pässe“ ihrer Kunden nicht kontrollierten.

Die Artikel 36. und 37. des Gesetzes wurden aufgehoben, was bedeutet, dass auch alle darauf basierenden Strafen ungültig sind. Das Onlinemagazin salto.bz berichtet, dass die Strafen „annulliert“ werden. Ob bereits geleistete Zahlungen rückabgewickelt werden, ist unserer Redaktion aktuell nicht bekannt. Weitere Berichte finden sich auf lavocedibolzano.it und rainews.it.

Südtirol ging unter Landeshauptmann Kompatscher während der Coronazeit einen „eigenen Weg“ – der wie in vielen anderen Ländern weder evidenzbasiert war, noch die Grundrechte der Menschen berücksichtigte. Dieser Weg wackelt nun nachträglich – denn am Landesgericht in Bozen sind noch zahlreiche Beschwerden wegen Covid-19-Maßnahmen anhängig. Es war auch dieses Gericht, welches das Verfassungsgericht anrief, um durch die gestrige Entscheidung im Fall der „Grünen Pässe“ Klarheit zu erhalten. Auch wegen anderer Corona-Bestimmungen befasste man das übergeordnete Gericht und wartet gespannt, ob auch weitere Bestimmungen fallen werden.

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