Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Japan zahlt erstmals Entschädigung für Covid-Impftote

In Japan müssen nun die Steuerzahler die Entschädigung mindestens eines Covid-Impfopfers übernehmen, da sich die Impfstoffhersteller einen Freibrief geben ließen. Weitere Fälle sind in Überprüfung. Kommt nun der Stein ins Rollen?

Wie die japanische Zeitung Mainichi berichtet, hat ein Unterkomitee des japanischen Gesundheitsministeriums der Familie einer 90-jährigen Frau unter dem nationalen Impfgesetz eine Entschädigung zugesprochen. Dies wurde damit begründet, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Tod der Frau nicht verleugnet werden könne. Demnach soll die Entschädigung wohl umgerechnet mehr als 320.000 Euro betragen. So berichtet die Zeitung:

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums erlitt die über 90-jährige Frau nach der Impfung eine akute allergische Reaktion und einen akuten Herzinfarkt, an dem sie starb. Sie hatte bereits Vorerkrankungen wie einen Mini-Schlaganfall und hohen Blutdruck. Auf der Sitzung des Unterausschusses am 25. Juli wurden 12 Personen, die nach einer Covid-Impfung gestorben waren, untersucht. Eine davon wurde “genehmigt”, 11 andere blieben “in der Schwebe”.

Angesichts dessen, dass europäische und amerikanische Datenbanken zu Impfstoffnebenwirkungen trotz Untererfassung bereits Zehntausende Todesfälle aufgezeichnet haben, die mit den experimentellen Vakzinen in Verbindung gebracht werden, erscheinen die offiziellen Untersuchungen (also 12 Fälle) in Japan durchaus sehr niedrig zu sein. Ist dies womöglich so gewollt, um Milliarden an Entschädigungszahlungen für Todesopfer und Impfgeschädigte zu vermeiden? Denn der Staatshaushalt müsste dafür aufkommen, zumal Pfizer, Moderna & Co sich ja Freibriefe haben geben lassen, um für Impfschäden nicht aufkommen zu müssen.

Allerdings könnte diese erste Entschädigungszahlung auch einen Stein ins Rollen bringen und die Angehörigen von anderen Impfopfern ebenfalls motivieren, ein entsprechendes Verfahren anzustreben.

Ähnliche Nachrichten