Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Jens Spahn so tief wie nie im Corona-Masken-Sumpf

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Jens Spahn so tief wie nie im Corona-Masken-Sumpf

Schwere Vorwürfe gegen Ex-Gesundheitsminister Spahn: Laut interner Untersuchung erhöhte er nicht nur eigenmächtig die Preise für Corona-Masken, sondern verstieß auch gegen ein Verbot. Die Grünen sprechen von persönlicher Bereicherung.

von Günther Strauß

Der Schaden für die Staatskasse durch vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu überteuerten Preisen erworbene Corona-Masken ist deutlich größer als bisher bekannt. Er summiert sich auf 623 Millionen Euro – bisher war „nur“ von 467 Millionen Euro die Rede.

Diese Zahlen gehen aus einer Untersuchung hervor, die die interne Sonderermittlerin im Ministerium, die ehemalige Justizstaatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD), erstellte und über die die FAZ berichtet.

Der Schaden für den Steuerzahler ist damit mehr als doppelt so hoch, wie der, den der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit seiner gescheiterten Pkw-Maut anrichtete.

Weitere 2,3 Milliarden Euro auf der Kippe

Noch nicht eingerechnet sind die zahlreichen offenen Rechnungen, die das Gesundheitsministerium trotz der Bestellungen unter Spahn bisher nicht bezahlt hat. Die Hersteller klagen auf insgesamt 2,3 Milliarden Euro und haben entscheidende Prozesse bereits gewonnen.

Hintergrund der Untersuchung ist, daß Spahn die von der zuständigen Abteilung in seinem Haus vorgeschlagenen Preise eigenmächtig um rund 60 Prozent erhöhte. Der Durchschnittspreis für Masken lag damals, im März 2020, bei 2,83 Euro netto. Die Abteilung empfahl einen Kaufpreis zwischen 2,50 und 2,90 Euro netto. Mit einem Federstrich änderte Spahn ihn auf 4,50 Euro. Mit der Mehrwertsteuer waren es 5,36 Euro – für eine einzige Mund-Nasen-Bedeckung. Was ihn dazu veranlaßte, ist bis heute unklar.

Geld auf Konten von Freunden umgeleitet?

Die Grünen werfen Spahn sogar Bereicherung seines Umfeldes vor: „Man muß befürchten, daß in diesen Krisenwochen im Gesundheitsminister der Eindruck entstand, ,jetzt oder nie‘, um ungestraft Milliarden an Steuergeldern auf die Konten von Freunden und Bekannten umzuleiten“, sagte die grüne Haushalts- und Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta der FAZ.

Einen solchen Verdacht äußert die Sudhoff-Untersuchung zwar nicht. Aber die erhebt einen weiteren sehr schweren Vorwurf. „Er könnte auch gegen den als Verbotsgesetz ausgestalteten Höchstpreisgrundsatz verstoßen haben.“

Spahn soll gegen Höchstpreisverbot verstoßen haben

Laut dem Gutachten geht es dabei um die Verordnung PR Nr. 30/53 „über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“. Daraus ergebe sich eine „Höchstpreisvorschrift mit Verbotscharakter“, wonach „Rechtsgeschäfte, die gegen den Höchstpreisgrundsatz verstoßen, in Bezug auf den unzulässigen Preis nichtig sind“.

Im Falle eines Marktversagens und von Notlagen könnten zwar Preisausschläge zulässig sein. Genau das aber müsse erst einmal geklärt werden, und zwar für jede einzelne Transaktion. Spahn wollte sich zu dem schwerwiegenden Verdacht nicht äußern. Er ließ lediglich ausrichten, seit dreieinhalb Jahren keinen Zugang mehr zu den Akten des Gesundheitsministeriums zu haben. 

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