Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Job oder Gesundheit? – Pilot mit Herzmuskelentzündung nach Zwangsimpfung vor Gericht

Air-New-Zealand vor Gericht – wenn Impfung zur Jobbedingung wird

Ein aufrüttelnder Fall beschäftigt derzeit das Arbeitsgericht Neuseelands: 33 Angestellte von Air New Zealand klagen gegen die Covid-19-Impfpflicht ihres Arbeitgebers. Ihre Berichte zeigen, was geschieht, wenn Unternehmen beginnen, medizinische Eingriffe zur Bedingung für Beschäftigung zu machen.

Besonders eindrücklich ist die Aussage eines Piloten, der nicht einmal zur Klägergruppe gehört, aber trotzdem vor Gericht auftrat. Er ließ sich impfen, um seinen Job zu behalten und seine Familie zu ernähren – doch der Preis war hoch.

„Zwei Tage später: stechender Schmerz im Brustkorb“

Nur 48 Stunden nach der Impfung entwickelte der Pilot heftige Herzschmerzen und Herzrhythmusstörungen. Er landete im Krankenhaus – die Diagnose: Perikarditis, eine entzündliche Erkrankung des Herzbeutels, die in Verbindung mit mRNA-Impfstoffen weltweit dokumentiert wurde.

Sein Hausarzt riet dringend davon ab, eine zweite Dosis zu nehmen – beantragte eine Ausnahmegenehmigung. Doch diese wurde abgelehnt.

„Ich hatte über zwei Monate lang Schmerzen, meine Frau wachte nachts ständig auf, um zu prüfen, ob ich noch atme.“

Er bringt es auf den Punkt:

„Air New Zealands Impfpolitik ließ mir keine echte Wahl: Jobverlust oder ein zweiter Herzvorfall – vielleicht im Cockpit.“

Er spricht aus, was viele nicht mehr zu sagen wagen:

„Gesundheitliche Eingriffe dürfen niemals zur Beschäftigungsbedingung werden.“

Wo endet das?

Der Fall zeigt beispielhaft, wohin es führt, wenn Arbeitgeber entscheiden, was sich ihre Mitarbeiter in den Körper injizieren müssen. Es ist nicht nur ein arbeitsrechtlicher Präzedenzfall – sondern eine Warnung an jede Gesellschaft, die unter dem Deckmantel der Sicherheit individuelle Grundrechte opfert.

Wenn medizinische Entscheidungen nicht mehr in der Arztpraxis, sondern im Personalbüro getroffen werden, dann ist nicht nur die körperliche, sondern auch die demokratische Integrität in Gefahr.

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