Horst D. Deckert

Judit Varga: „Es ist das alleinige Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen“

Ungarn hat mit seinem Kinderschutzgesetz einen empfindlichen Nerv im Europäischen Parlament getroffen

Die Europäische Kommission (EK) möchte mit Unterstützung des Europäischen Parlaments (EP), dass Ungarn LGBTQ-Aktivisten und ‑Organisationen den Zutritt zu Kindergärten und Schulen erlaubt, doch Ungarn will das nicht, sagte die Justizministerin der Sendung Vasárnapi újság von Radio Kossuth. Sie fügte hinzu, dass „wir hier einen Nerv getroffen haben“. Obwohl das Gesetz zum Kinderschutz keine europäischen Normen verletzt, irritiert es die EK und das EP.

– Das Gesetz ist eine europäische Aggression gegen die ungarische Regierung und Ungarn

– sagte Judit Varga.

Die Ministerin erklärte, dass die ungarische Regierung die erste, sehr unhöfliche Anfrage weggesteckt hätte. Normalerweise gewährt die EK eine zweimonatige Frist, wenn sie Mitgliedsstaaten kontaktiert, um auf Bedenken zu reagieren, dass eine Gesetzgebung nicht mit den EU-Standards übereinstimmt. In diesem Fall wurde ihr jedoch nur eine einwöchige Frist eingeräumt. Ungarn hatte bis Ende Juni Zeit, auf das Schreiben der EK vom 23. Juni zu antworten, was auch erfolgte. Judit Varga erklärte, dass die EC auch hier die Unwahrheit sagt, wenn sie behauptet, dass man erst am 1. Juli eine Antwort erhalten haben, also nach der gesetzten Frist.

Die Politikerin führte weiter aus, dass sie es „grundsätzlich ablehne“, dass der EuGH oder eine andere europäische Instanz diktieren könne, wie die Menschen in Ungarn zu leben und zu denken haben und wie ungarische Eltern ihre Kinder zu erziehen haben.

– Dies ist das Hauptargument unserer Antwort an die EK, sagte sie. Die Ministerin merkte an, dass die Regierung einen sehr konstruktiven Dialog mit den EU-Gremien gesucht habe. Dennoch behaupte der Brief der Kommission, dass Ungarn mit dem Kinderschutzgesetz fast alle EU-Normen verletzt habe. Die ungarische Regierung lehnt diese Position ab, denn der betreffende Bereich sei eine Kompetenz der Mitgliedsstaaten, und die EU-Grundrechtecharta besag, dass die Eltern allein das Recht haben, die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen.

Judit Varga erklärte auch, dass seit Monaten ein sehr konstruktiver Dialog über die Konjunkturpläne geführt werde und dass das ungarische Konjunkturpaket im Einklang mit den EU-Regeln geschnürt werde. Seit dem Kinderschutzgesetz gebe es jedoch neue Forderungen der Kommission, sagte sie und fügte hinzu, dass die beiden nicht miteinander verbunden werden können, da sie nichts miteinander zu tun haben.

Zu Věra Jourová, der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, die an  an der Spitze der Kampagne steht, Ungarn Geld vorzuenthalten, erklärte Judir Varga:

– Sie bringt alle ihre Argumente auf der Grundlage von Widersprüchen vor, ohne irgendwelche Untersuchungen. Die Vizepräsidentin scheint vergessen zu haben, dass sie vor ein paar Monaten einen Rückzieher machen musste, nachdem sie die ungarische Gesetzgebung zum Schutz vor dem Coronavirus kritisiert hatte.

Dem ungarischen Volk zustehendes Geld kann nicht an ideologische Bedingungen geknüpft werden. Dies sei in der Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs vom vergangenen Dezember klar festgehalten worden, so Judit Varga.

Quelle: Magyar Nemzet


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