Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Juristische Abgründe: AfD verliert gegen Hamburger Innensenator

Von MANFRED ROUHS | Nicht nur, aber auch in einem demokratischen Rechtsstaat kann die Justiz vieles so oder auch anders entscheiden. Manches ist Auslegungs- und vieles Interpretations-Sache. Gehen politisch umstrittene Organisationen vor Gericht, wie beispielsweise die AfD, dann muss die Sach- und Rechtslage schon sehr, sehr eindeutig sein, damit sie Erfolg haben können.

Am Freitag hat das Hamburgische Verfassungsgericht eine Organklage der AfD und mehrerer ihrer Hamburger Abgeordneten gegen den Innensenator der Hansestadt abgewiesen (Aktenzeichen HVerfG 2/24). Dabei geht das Gericht die Verwerflichkeit einer von den Antragstellern beanstandeten Äußerung des Innensenators Andy Grote gar nicht erst an, sondern erschöpft sich in Formalitäten. Nicht zulässig, nicht begründet, keine Wiederholungsgefahr – das Gericht verteidigt Grotes Äußerungen mit keiner Silbe und vermag es doch, sie nicht in einen formalen juristischen Bann tun zu müssen.

Der 57-jährige SPD-Mann Grote hatte sich ein absolutes KO-Argument gegen die AfD ausgedacht und in einer öffentlichen Sitzung der Hamburger Bürgerschaft behauptet: „Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD.“

Wäre das wahr, dann würde offenbar an einem AfD-Parteiverbot kein Weg vorbeiführen. Belege benötigt Grote für seine Behauptung nicht, um sie verbreiten zu dürfen. Sie bedient die Gemüter in seine Partei, die bundesweit Jahr für Jahr an Bedeutung verliert, aber in Großstädten wie Hamburg noch politische Rückzugsräume besetzt hält.

Würde sich irgendjemand über SPD, Grüne, CDU oder CSU in ähnlicher Art und Weise äußern, müsste er nicht nur mit privatrechtlichen Konsequenzen, sondern sogar mit einem Strafverfahren wegen Beleidigung rechnen. Der Justizbetrieb würde eine solche Chance, sich gegenüber der Politik nützlich zu machen und seine Loyalität unter Beweis zu stellen, gewiss nicht ungenutzt lassen.

So geht Delegitimierung des Staates von oben. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen verlieren.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und täglich im Internet publiziert. Bitte folgen Sie ihm hier bei X! Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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