Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Juristisches Neuland: BSW klagt direkt vor dem Verfassungsgericht gegen das Ergebnis der Bundestagswahl

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Die Wagenknecht-Partei  BSW hat das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23.Februar mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Das höchste Gericht in Karlsruhe betritt damit juristisches Neuland.

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar war das BSW äußerst knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten der Wagenknecht-Partei 0,03 Prozent oder rund 13.400 Stimmen.

Schon kurz nach der Wahl hatte Sahra Wagenknecht rechtliche Schritte angekündigt. Ein Kritikpunkt waren zunächst die Auslandsdeutschen, die ihre Briefwahlunterlagen teils zu spät bekommen hatten. Außerdem sollen einzelne Stimmen in manchen Wahllokalen statt dem BSW einer Kleinpartei mit ähnlichem Namen („Bündnis Deutschland“) zugerechnet worden sein.

Nun haben BSW-Mitglieder und Wahlberechtigte Verfassungsbeschwerden mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit wollen sie erreichen, dass die Stimmen bundesweit neu ausgezählt werden. Außerdem soll das höchste Gericht verhindern, dass vor einer Neuauszählung das amtliche Endergebnis vom Bundeswahlausschuss festgestellt wird. Das war bislang für Freitag (14. März) geplant.

Juristisches Neuland

Die Feststellung des Wahlergebnisses und mögliche Wahlprüfungsverfahren sind eigentlich klar geregelt. Zunächst muss der Wahlausschuss des Bundestages das Wahlergebnis feststellen. Dann ist eine Wahlprüfung möglich. Die findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Ausnahmen davon sieht das Grundgesetz nicht vor.

Für die Wahlprüfung ist in der ersten Stufe ein Einspruch beim Deutschen Bundestag nötig. Den kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl einlegen. Für die Prüfung hat der Bundestag einen Wahlprüfungsausschuss eingerichtet. Die letzte Entscheidung über die Einsprüche trifft das Parlament in der Regel durch Sammel-Abstimmung selbst.

Gegen die Entscheidung des Bundestags können sich Betroffene normalerweise erst in einem zweiten Schritt vor dem Bundesverfassungsgericht wehren. Karlsruhe klärt dann endgültig, ob ein Einspruch berechtigt und die Wahl fehlerhaft war.

Mit ihren Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen wollen die BSW-Kläger den Rechtsweg nun abkürzen und hoffen auf eine sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Ihr Argument: Ist das Wahlergebnis erst einmal amtlich festgestellt und würde erst nachträglich neu ausgezählt, hätte das erhebliche politische Auswirkungen. Außerdem sei das Ergebnis und das Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde im Fall des BSW besonders knapp.

Karlsruhe müsste dafür das zweistufige Verfahren ausnahmsweise aufsetzen. Solche Ausnahmen sind nach Einschätzung von Verfassungsjuristen zwar denkbar, die Hürden dafür seien aber besonders hoch.

Über die Eilanträge müsste das Bundesverfassungsgericht bis Freitag entscheiden. Denn schon am 14.März soll der Wahlausschuss des Bundestages das amtliche Endergebnis feststellen.

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