Horst D. Deckert

Justiz schreitet bei „CDU-Holocaust-Verharmlosung“ nicht ein

Berichten zu Folge hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter Ende Juli auf einer Feier eine mehr als geschmacklose „Holocaust-Verharmlosung“ geäußert, die freilich ohne Folgen seitens der Justiz bleiben wird.

 

Vergleicht Security-Mitarbeiter mit „KZ-Wächtern“

Gegenüber Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes, die ihn um halb zwei Uhr nachts daran erinnerten, dass es Zeit sei, nach Hause zu gehen, erklärte er, sie „seien schlimmer als KZ-Wächter“. Folgen wird dies allerdings  nicht haben.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter hat sich auf einem Stadtfest im baden-württembergischen Ellwangen eine äußerst geschmacklose Holocaust-Verharmlosung geleistet.

Nach Darstellung der Sicherheitsfirma soll er Mitarbeiter des Unternehmens und der Stadtverwaltung durch einen Vergleich dieser Personen mit Verantwortlichen in Konzentrationslagern beleidigt haben.

Der Aalener AfD-Stadtrat Andreas Lachnit berichtet auf Facebook, zu dem Vorfall der sich bereits Ende Juli ereignet haben soll. Kiesewetter soll demnach an einem Festtag bis in die späte Nacht hinein, in „nicht mehr ganz im nüchternen Zustand befindlich“, von den vor Ort dafür zuständigen Sicherheitskräften mehrfach aufgefordert worden sein zu gehen.

Nach Zeugenberichten war es da bereits halb zwei Uhr nachts. Der Abgeordnete habe sich daraufhin uneinsichtig gezeigt. Während des Streitgesprächs soll Kiesewetter zu den Sicherheitskräften gesagt haben:

„Ihr seid ja schlimmer als KZ-Wächter.“

„Entschuldigung“ an Ordnungsamt aber keine Stellungnahme

Einige Tage später habe sich Kiesewetter schriftlich an das Ordnungsamt Ellwangen gewandt und sich für sein Verhalten entschuldigt. Ein Sprecher der Stadt Ellwangen bestätigte, dass es am 22. Juli „ein Vorkommnis“ mit dem Politiker gegeben habe. Mitarbeiter der Kommune seien dabei ebenfalls anwesend gewesen.

Auch der Chef des betroffenen Sicherheitsdienstes, Peter Odenwälder, bestätigte laut Süddeutscher Zeitung den Vorfall. Es habe sich um einen Vergleich mit Verantwortlichen in Konzentrationslagern gehandelt. Dabei waren die Sicherheitskräfte wohl sogar über Gebühr geduldig und kulant mit dem Politiker. Man habe Kiesewetter auch nach der Beleidigung in der Weinstube sitzen lassen, sagte Odenwälder. Kurz darauf seien er und seine Begleiter aber gegangen.

Auf Anfrage mehrerer Zeitungen wollten weder Kiesewetter noch sein Abgeordnetenbüro zu den Vorgängen Stellung beziehen. Kiesewetter hat lediglich pauschal erklärt, er habe sich entschuldigt, und meint, es habe sein Bewenden damit.

„Ich habe um Verzeihung für den Vorfall gebeten und diese auch erhalten. Für mich ist das damit erledigt.“

Sucht „Deckung“ hinter der Justiz

Was der CDU-Hardliner wohl nicht begreift oder sehr wohl begreift, ist, dass sich an ihn kein Staatsanwalt „herantraut“.

Brisant wäre es für ihn (theoretisch) dadurch, dass seit einiger Zeit nahezu jeder Vergleich zwischen dem hitlerfaschistischen Unrechtsregime und aktuellen Vorgängen nach § 130 StGB (Volksverhetzung und Leugnen von Holocaust und neuerdings anderer Massenverbrechen) strafverfolgt wird.

So hatte das Landgericht München Ende Juni den Juden Robert Höschele zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sich dieser durch die Corona-Maßnahmen und die öffentliche Stimmung gegen Dissidenten zu diesem Thema an Anfänge des NS-Regimes erinnert fühlte und dies öffentlich aussprach.

Damit verglichen, hat sich Kiesewetter jedoch wesentlich Schlimmeres geleistet. Er hat die gewaltfreie und offenbar sehr geduldige Durchsetzung der Kneipenschließzeit zu später Nachtstunde mit der Vernichtung von hunderttausenden Menschen in Konzentrationslagern nicht nur gleichgesetzt, sondern sogar ausdrücklich als „schlimmer“ bezeichnet. Wenn etwas Verharmlosung des Holocaust ist, dann wohl eben genau das.

Dass aber die deutsche Justiz gegen den Politiker ein Strafverfahren eröffnet, ist höchst unwahrscheinlich, denn Kiesewetter ist Stimmführer und Aushängeschild des „russophoben, militaristischen, imperialistischen und kriegstreiberischen“ Mainstreams dieses Landes.

Die „Verfolgung durch den Repressionsapparat“ gilt heutzutage nur Abweichlern, Dissidenten und Andersdenkenden, wohl kaum Kiesewetter und Seinesgleichen.


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