Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Justizministerin Zadic präsentiert Gesetzesentwurf in rein weiblicher Form

Während in Niederösterreich dank der FPÖ-Regierungsbeteiligung auch im Sprachgebrauch wieder Normalität einzieht, geht die Bundesregierung mit ihrer grünen Justizministerin Alma Zadic den genau umgekehrten Weg. 

Diese präsentierte gestern erstmals einen Gesetzestext mit rein weiblichen Endungen

Man liest im Entwurf für ein Bundesgesetz zu „flexiblen Kapitalgesellschaften“ Bezeichnungen wie „Gesellschafterinnen, Mitarbeiterinnen“ und „Geschäftsführerinnen“. Paragraf 27 hält dabei fest: „Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.“ Da im Text nicht „beide Geschlechter“, sondern „alle Geschlechter“ steht, wird auch suggeriert, es gebe mehr als zwei. 

Zadic selbst wollte diesen Sprachfeminismus. Sie begründet den Genderirrsinn wie folgt: „Das war mir wichtig, denn damit machen wir die Rolle von Gründerinnen in Österreich sichtbarer.“ Die Reaktion des Verfassungsdienstes kam prompt. Dieser plädiert für die Verwendung der Paarform, also der expliziten Nennung der männlichen und weiblichen Form. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sprach in Bezug auf Zadics Variante vom „Ausdruck eines seltsamen Zeitgeistes“.

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