Während in Niederösterreich dank der FPÖ-Regierungsbeteiligung auch im Sprachgebrauch wieder Normalität einzieht, geht die Bundesregierung mit ihrer grünen Justizministerin Alma Zadic den genau umgekehrten Weg.
Diese präsentierte gestern erstmals einen Gesetzestext mit rein weiblichen Endungen.
Man liest im Entwurf für ein Bundesgesetz zu „flexiblen Kapitalgesellschaften“ Bezeichnungen wie „Gesellschafterinnen, Mitarbeiterinnen“ und „Geschäftsführerinnen“. Paragraf 27 hält dabei fest: „Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.“ Da im Text nicht „beide Geschlechter“, sondern „alle Geschlechter“ steht, wird auch suggeriert, es gebe mehr als zwei.
Zadic selbst wollte diesen Sprachfeminismus. Sie begründet den Genderirrsinn wie folgt: „Das war mir wichtig, denn damit machen wir die Rolle von Gründerinnen in Österreich sichtbarer.“ Die Reaktion des Verfassungsdienstes kam prompt. Dieser plädiert für die Verwendung der Paarform, also der expliziten Nennung der männlichen und weiblichen Form. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sprach in Bezug auf Zadics Variante vom „Ausdruck eines seltsamen Zeitgeistes“.
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