Horst D. Deckert

«K-Tipp»: Gefährliche Schadstoffe in den vom Bundesrat vorgeschriebenen Gesichtsmasken

Ein Speziallabor im Auftrag der Konsumentenzeitschrift K-Tipp stellt fest, dass die Hygiene- und FFP2-Masken flüchtige Schadstoffe enthalten, welche die Fruchtbarkeit von Frauen und die Gesundheit von ungeborenen Kindern gefährden können. Der K-Tipp berichtete Mitte August darüber, dass Mund-Nasenschutz-Masken ein idealer Nährboden für Bakterien und Pilze sind (wir berichteten).

Merke: FFP2-Masken sind Atemschutzmasken. Bei allen anderen handelt es sich um Hygienemasken.

Anders als der Bundesrat rät das BAG hingegen vom Tragen einer FFP2-Maske ab. Das BAG schreibt:

«Für den privaten Gebrauch sind Atemschutzmasken daher nicht notwendig. Auch in der aktuellen Situation mit der Ausbreitung der neuen Virusvarianten sind im privaten Gebrauch keine Atemschutzmasken nötig. Sie sei nicht ratsam, wenn sie nicht korrekt getragen werde. Sie müsse jederzeit eng am Gesicht anliegen.»

Patrick Mathys, Leiter des Krisenmanagments beim BAG, sagte gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF im März:

«FFP2-Masken machen dann Sinn, wenn es die Umstände erfordern und – ganz wichtig – wenn sie richtig getragen werden. Die richtige Anwendung einer FFP2-Maske ist wesentlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Daher raten wir in Übereinstimmung mit den wesentlichen Fachgesellschaften, mit der Taskforce sowie mit der WHO der breiten Bevölkerung davon ab, FFP2-Masken zu tragen.»

Auf die Frage von SRF, ob die Schweizer Bevölkerung für eine Aufklärungskampagne zu den FFP2-Maksen zu doof sei, sagte Mathys ausweichend:

«Zu doof sind wir sicher nicht. Aber das richtige Tragen, so dass die Maske auch nützt, ist beispielsweise mit einem sogenannten Fit-Test verbunden, das heisst, im professionellen Umfeld wird getestet, ob die Maske wirklich abschliessend auf dem Gesicht sitzt. Das sind Voraussetzungen, die sich im Alltag und für die breite Bevölkerung nicht eignen.»

Doch besonders diese hellblaue, an eine Windel erinnernde FFP2-Maske, wird von der gesichtsverhüllenden Bevölkerung besonders oft getragen. Und diese gasen schädliche Kohlenstoffverbindungen aus.

Kohlenstoffverbindungen in FFP2-Masken mit dem Risiko von chronischen Erkrankungen

Die Masken geben flüchtige Schadstoffe aus Lösungsmitteln ab, schreibt der K-Tipp: «Laut der Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur sind bei den gemessenen Schadstoffen chronische Erkrankungen nicht auszuschliessen.» Die Karbonsäure Dimethylacetamid und die Kohlenwasserstoffe Styrol und Toluol stehen im Verdacht, die Fruchtbarkeit von Frauen und die Gesundheit von ungeborenen Kindern zu schädigen.

Dimethylacetamid und Toluol wurden bei fast allen Gesichtsmasken nachgewiesen. Bei einer Maske wurde auch der krebserregende Kohlenwasserstoff Naphtalin nachgewiesen.

Modifizierter Kohlenstoff auch in den Gen-Präparaten

Kohlenstoffverbindungen scheinen auch bei den mRNA-Präparaten eine grosse Rolle zu spielen, denn verschiedene Forscher fanden darin Nanopartikel aus Graphen – ein modifizierter Kohlenstoff (wir berichteten hier, hier und hier). Über die Gründe, wieso Kohlenstoffe bei der «Pandemiebekämpfung» eingesetzt werden, kann derzeit nur spekuliert werden.

Maskentragen über einen längeren Zeitraum ist ein gesundheitliches Risiko

Die gemessenen Mengen an flüchtigen Schadstoffen würden sich pro Maske im Bereich von 0,02 bis 0,24 Milligramm bewegen. Das sei zwar wenig, doch solche Masken würden meist über längere Zeit getragen. «Deshalb sollten sie aus Konsumentensicht frei von Schadstoffen sein», hält der K-Tipp fest.

Keine Messungen der Behörden

Die zuständigen Behörden in der Schweiz führen bei Gesichtsmasken keine Schadstoffmessungen durch. Sie verlassen sich einzig auf die von asiatischen Herstellern vorgelegten Dokumente. Das kennen wir bereits von den Gen-Suspensionen, wo sich die Swissmedic ebenfalls nur auf die Daten der Hersteller verlässt.

Chaos bei der Zuständigkeit

Für die verschiedenen Maskentypen würden sich verschiedene Behörden zuständig fühlen, so der K-Tipp. Bei FFP-2 Masken für Konsumenten sei laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Beratungsstelle für Unfallverhütung zuständig. Profi-Atemschutzmasken würden hingegen in den Verantwortungsbereich der Unfallversicherung Suva fallen. Und für die Überwachung der «hygienischen» Masken sei schliesslich das «Heilmittelinstitut» Swissmedic verantwortlich.

Die asiatischen Hersteller halten die geltenden Normen ein – weil es keine gibt

Die Hersteller behaupten, dass sie die geltenden Normen und Gesetze einhalten – und sie haben recht. Denn: Für flüchtige Schadstoffe bei Masken gibt es gar keine Vorschriften. Die Prüfnormen für hygienische Masken enthalten in Bezug auf das Ausgasen von Schadstoffen keinerlei Anforderungen.

Die zwei EN-Normen regeln nur die Filterwirkung und Dichtigkeit. Gemäss der EN-Norm 149 dürfen FFP2-Masken keine gesundheitsschädlichen Fasern abgeben und die Masken müssen so hergestellt werden, dass die Träger nicht mit hautreizenden Materialien in Berührung kommen. Grenzwerte für flüchtige Schadstoffe fehlen hingegen gänzlich. Diese gibt es gemäss BAG nur in Innenräumen.

Die «Gesundheitsbehörde» schreibt auf ihrer Webseite: «Die Auswirkungen der vielfältigen Belastungen mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und anderen chemischen Schadstoffen sind schwierig abzuschätzen.» Wissenschaftlich gut dokumentiert sei einzig, dass erhöhte Gasgemische in Innenräumen Beschwerden wie Schleimhautreizungen, Kopfweh, Müdigkeit und Unwohlsein auslösen können.

Den ganzen Artikel gibt es bei K-Tipp-Online oder als Abo für die Printausgabe.

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