Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kanzler-Dinner mit Gschmäckle: Wie sich Deutschlands höchste Richter zum verlängerten Arm der Regierung machen

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Im Kanzleramt gab es am Donnerstagabend (9. Oktober) ein Dinner mit Gschmäckle: Deutschlands höchste Richter, die angeblich höchsten Wert auf Unabhängigkeit legen, ließen sich von Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seinen Ministern zum Abendessen einladen. Ein vertrauliches System-Stelldichein zwischen Regierung und Kontrolleuren hinter verschlossenen Türen – für die AfD ist das ein „Angriff auf die Gewaltenteilung“.

Offiziell heißt es über das „traditionelle Abendessen“, das Dinner diene der „gegenseitigen Wertschätzung zwischen zwei Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates“. Doch müssen sich Regierung und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) deshalb gleich zum Abendessen treffen?

Nein!, sagt der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner. Der Justitiar der AfD-Bundestagsfraktion kritisiert das Treffen scharf und sieht darin einen „weiteren Angriff auf die Gewaltenteilung“.

Ungute Erinnerungen

Brandner hat ein langes Gedächtnis: „Wir alle erinnern uns mit Grausen an die Geheimtreffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts während der Corona-Zeit – Zusammenkünfte, die ein höchst problematisches Verhältnis zwischen Regierung und Justiz offenbarten, zumal die Bundesregierung häufig Beteiligte in Verfahren vor diesem Gericht ist. Dafür, dass diese höchst umstrittene Praxis nun unverändert fortgeführt wird, bringen wir kein Verständnis auf. Die Gewaltenteilung ist ein hohes Gut, das nicht aufgeweicht werden darf. Zumindest aber ist absolute Transparenz geboten: Teilnehmer und Themen müssen klar benannt und veröffentlicht werden, damit sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild machen kann und das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht weiter verloren geht!“

Kalbskotelett mit Trüffeln und Pfälzer Weine

Die seit einigen Jahren regelmäßigen Begegnungen zwischen Exekutive (vollziehende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt) gehen zurück auf Angela Merkel (CDU). Insoweit kann man tatsächlich von einer gewissen Tradition sprechen –  allerdings von einem ebenso langen Beigeschmack. Dies spätestens, seit Merkel vor vier Jahren mitten in der Corona-Krise die Karlsruher Richter im Kanzleramt bewirtet hatte. Eine Woche später wies das Bundesverfassungsgericht sämtliche Klagen gegen die Pandemiepolitik der Regierung ab und billigte die „Bundesnotbremse“.

Auch 2023 wiederholte sich das Muster: Kurz vor einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der milliardenschweren Klima-Schattenhaushalte der Ampel trafen sich Deutschlands höchste Richter und Regierung zum Abendessen. Der Termin blieb zunächst geheim. Erst nachdem „Welt“ und „FAZ“ darüber berichtet hatten, räumte Karlsruhe das Treffen ein.

Nun also auf ein Neues – diesmal unter Kanzler Merz. Wieder wird von „gegenseitiger Wertschätzung“ gesprochen und wieder bleibt vieles hinter verschlossenen Türen, selbst die Menüfolge. Der Deutschland-Kurier erfuhr immerhin: Als Hauptgang soll es Kalbskotelette mit Trüffeln gegeben haben, dazu erlesene Weine aus der Pfalz.

Das letzte, wenn man so will, Gefälligkeitsurteil „im Namen des Volkes“ ist noch gar nicht so lange her: Der Deutsche Bundestag durfte auch in seiner alten Zusammensetzung über die Grundgesetzänderungen bei der Schulden-Orgie von Union und SPD abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies dagegen gerichtete Eilanträge von AfD und Linke zurück und machte seinem Namen als System-Notariat alle zweifelhafte Ehre.

Das Thema des Abends

Es bedarf keiner seherischen Fähigkeiten, um zu erahnen, über welches Thema dieses Mal hauptsächlich „diniert“ wurde. Der Punkt stand beim Kanzler-Dinner ungeschrieben auf der Menükarte: Wie bekommen wir ein AfD-Verbot hin, ohne dass uns das in Karlsruhe auf die Füße fällt?

Eine Schlüsselrolle als sozusagen Regierungsnotar dürfte auch jetzt wieder Stephan Harbarth (CDU) zukommen. Der noch von Merkel installierte Präsident des höchsten deutschen Gerichts erwies sich in noch jeder kniffligen Situation als zuverlässiger Erfüllungsgehilfe der Regierung. Merkel-Paladin Harbarth lieferte stets wie bestellt: Ausgangssperren, Lockdown, Grundrecht auf Klimaschutz, Nichtabschaffung des Solidaritätszuschlags. Die „Rauten-Senate“  in Karlsruhe waren stets zu Diensten, und das nicht nur zur Merkel-Zeit.

Nach dem „Dinner mit Friedrich“ am Donnerstagabend im Kanzleramt bleibt einmal mehr ein fader Nachgeschmack: Die Grenzen der Gewaltenteilung verschwimmen  zusehends.  Die Zweifel, dass in Karlsruhe noch Recht „im Namen des Volkes“ gesprochen wird, wachsen.

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