Horst D. Deckert

Keine Impfpflicht für Obwalden

«Obwalden flirtet mit dem Impf-Zwang», schrieb die Weltwoche vergangene Woche. Neben einem Impf-Obligatorium sei der Kanton seit kurzem auch befugt, Impfungen öffentlich durchführen zu lassen. Dies sehe das neue Gesundheitsgesetz vor. Gemäss der Weltwoche habe Landammann Daniel Wyler (SVP) folgendes gesagt: «Für die Impfpflicht werden die notwendigen Schritte mit Zurückhaltung und Augenmass ergriffen.»

Hat der Regierungsrat in Obwalden also tatsächlich vor, eine Impfpflicht einzuführen? «Nein, der Regierungsrat des Kantons Obwalden vertritt die Haltung, dass die Impfungen freiwillig sind und bleiben», sagt Reto Odermatt, Sekretär des Finanzdepartements gegenüber Corona-Transition.

Odermatt spricht in diesem Zusammenhang von einem Missverständnis. Dieses beruhe auf einer Änderung des kantonalen Gesundheitsgesetzes, über die auch die Weltwoche berichtete. Konkret habe der Regierungsrat am 25. Juni 2021 einen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz verabschiedet und Art. 8 Abs. 2 ergänzt. Bereits zuvor sah dieser vor, dass der Regierungsrat bei Katastrophen Impfungen für obligatorisch erklären könnte – eine Massnahme, die gestützt ist auf das Epidemiengesetz.

Neu gibt der Passus dem Regierungsrat zusätzlich noch die Kompetenz, «öffentliche Impfungen durchführen zu lassen». Eine Formulierung, die in der Tat verwirrend ist. «Wird künftig auf Dorfplätzen eine Art Impf-Schau organisiert? Mit Lichtshow, obligatorisch?», fragte sich die Weltwoche leicht spöttisch.

Darauf angesprochen, entgegnet Odermatt gegenüber Corona-Transition. «Gemäss Art. 37 der Epidemienverordnung stellen die Kantone sicher, dass bei Bedarf Massenimpfungen durchgeführt werden können. Sie stellen die dazu notwendige Infrastruktur bereit. Somit besteht die kantonale Kompetenz, bei Bedarf öffentliche Impfungen durchführen zu lassen, bereits unmittelbar von Bundesrechts wegen.» Odermatt verweist dabei auf die Corona-Impfzentren, wo bereits «öffentliche Impfungen» realisiert werden.

Ähnliche Nachrichten