Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Kirchenasyl“: Linksgrüne Pastoren verhindern mehr als 2.000 Abschiebungen!

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Die linksgrünen Amtskirchen stellen sich immer unverfrorener über Recht und Gesetz: Tausende ausreisepflichtige Migranten entziehen sich jedes Jahr systematisch ihrer Abschiebung, indem sie in kirchlichen Einrichtungen illegal Zuflucht („Kirchenasyl“) suchen. Der Staat schaut tatenlos zu. Eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion offenbart das ganze Ausmaß des Skandals.

Laut Antwort der Bundesregierung befanden sich allein im vergangenen Jahr 2.254 Personen in sogenanntem „Kirchenasyl“ –  ein Begriff, den das deutsche Recht gar nicht kennt. Bei 2.193 dieser Fälle, also in 97 Prozent (!), war während des Aufenthalts in kirchlichen Einrichtungen die entscheidende sechsmonatige Dublin-Überstellungsfrist abgelaufen. Das ist die Zeit, die deutschen Stellen verbleibt, um einen Asylbewerber in den EU-Staat zurück zu überstellen, der nach den geltenden Regeln (Ersteinreise) eigentlich für das Verfahren zuständig wäre. Verstreicht diese Frist ungenutzt, geht die Zuständigkeit für das Asylverfahren automatisch an den aktuellen Aufenthaltsstaat über, vorliegend also Deutschland. Eine Rückführung in den ursprünglich zuständigen Dublin-Staat ist nach sechs Monaten ausgeschlossen.

Behörden schreiten selten ein

Im Klartext: Ein Sozialmigrant braucht nur in eine Kirche zu „flüchten“, wartet mit staatlicher Duldung ein halbes Jahr seelenruhig ab und schon ist sein Verbleiben in Deutschland auf unabsehbare Dauer gesichert.

Dabei ist das sogenannte „Kirchenasyl“ in keiner Weise ein rechtliches Abschiebungshindernis. Es existiert nicht eine gesetzliche Grundlage, die Behörden daran hindern würde, ausreisepflichtige Personen in Gebäuden der Amtskirchen, zum Beispiel Pfarrhäuser, aufzugreifen und abzuschieben. Polizei und Ausländerbehörden könnten also jederzeit einschreiten.

Doch in der Praxis geschieht dies nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren Straftaten. Wer will schon Polizeibeamte in ein Gotteshaus schicken? So wird aus einer illegalen Duldung ein faktischer Dauerzustand – der Rechtsstaat kapituliert und das von Jahr zu Jahr immer mehr:

Seit 2019, als sich noch 856 Personen im „Kirchenasyl“ befanden, hat sich die Zahl der Migranten, die sich auf diese Weise der Abschiebung entziehen, auf ein erschreckend hohes Niveau von über 2.000 Fällen jährlich eingependelt.

AfD: Kirchen haftbar machen!

Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, bringt es auf den Punkt: Auf diese Weise werde „in tausenden Fällen pro Jahr das europäische Zuständigkeitssystem ausgehebelt“. Da liegt die Forderung auf der Hand, dass entweder die Behörden geltendes Recht konsequent auch in Kirchenräumen durchsetzen, oder den Kirchen sämtliche Folgekosten in Rechnung gestellt werden, die sie durch ihre gesetzlose Gewährung von „Asyl“ verursachen.

Längst hat sich um das sogenannte „Kirchenasyl“ eine regelrechte Industrie gebildet. Immer wieder greifen linksgrüne Pastoren, unterstützt von einschlägig versierten Anwälten, unter dem Deckmantel von Nächstenliebe und Barmherzigkeit rechtswidrig in das Asylsystem ein – im Schnitt mehr als 200mal jeden Monat!

„Im Dienste der Barmherzigkeit“

Der evangelische Berliner Bischof Christian Staeblein nennt die rechtswidrige Beherbung von Sozialmigranten einen „Dienst für die Gesellschaft, die auf diese Weise an ihr Fundament der Barmherzigkeit erinnert wird.“ Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) stellt hingegen klar: „Die Kirche steht nicht über dem Recht!“ Denn: Personen, die „Kirchenasyl“ gewähren, machen sich strafbar (Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt).

Zuletzt sorgte im Mai 2025 der Fall von drei Somalis, die nach ihrer Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze in einer Berliner Kirchengemeinde „Kirchenasyl“ fanden, für bundesweites Aufsehen. Die Schwarzafrikaner wurden in einem Pfarrhaus untergebracht. Der evangelische Bischof Christian Stäblein setzte sich persönlich für die illegalen Migranten ein.

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