Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klage erfolgreich: Gekündigte Stromkunden erhalten Schadenersatz

Immer mehr Stromkunden werden von ihren Anbietern trotz bestehender Verträge und Preisgarantie gekündigt oder vor die Wahl gestellt, höhere Tarife zu akzeptieren. Allein in der Steiermark betrifft dies mehr als 39.000 Kunden. Bei den derzeitigen massiven Teuerungen kann man deshalb, wenn man wegen der Kündigung einen neuen Anbieter suchen und einen neuen Vertrag abschließen muss, sehr schnell mehrere hundert oder tausend Euro mehr zahlen müssen. Dagegen wehrten sich Verbraucher in Vorarlberg und bekamen nun vor Gericht Schadenersatz zugesprochen.

Das Urteil des Vorarlberger Bezirksgerichts in Dornbirn ist ein erster Etappensieg für geplagte Energiekunden. In einer Sammelklage erstritten sie sich mit Unterstützung des Verbraucherschutzvereins Schadenersatz von ihrem originären Stromanbieter. Denn dieser hatte ihnen wegen der Preissteigerungen Ende des vergangenen Jahres die Stromverträge gekündigt. Dies auch rechtens, wie der beklagte Stromanbieter vor Gericht darlegte. Denn in den AGBs und den Allgemeinen Stromlieferbedingungen war eine Bindungsfrist von einem Jahr vorgesehen, nach der jede Vertragspartei das Recht zur ordentlichen Kündigung hat.

Preisgarantie vs. Vertragsbindung

Allerdings warb der Stromanbieter mit einer 18-monatigen Preisgarantie. Und als er die Kündigungen verschickte, konnten die Kunden eigentlich noch mit fixen Preisen für zumindest 6 weitere Monate rechnen. Das Gericht stellte dabei fest, dass zwar in den AGBs die Möglichkeit einer Kündigung sowohl von Kunden- als auch von Anbieterseite nach einem Jahr vorgesehen war. In seinem Urteil erklärte der Richter jedoch: aus “der Sicht eines verständigen durchschnittlichen Verbrauchers ergibt sich, dass die Beklagte an die Preisgarantie in der vereinbarten Dauer von 18 Monaten (doch) gebunden ist und somit zu Unrecht schon zum Ende des ersten Vertragsjahres (somit vor Ablauf des gewährten Garantiezeitraumes von 18 Monaten) die Energielieferverträge (auf)gekündigt hat.” Denn eine “Preisgarantie ist nur dann mit Leben erfüllt, wenn dem Garantiegeber nicht durch Aufkündigungsmöglichkeit während des Garantiezeitraumes die vertragliche Möglichkeit eröffnet wird, seinen Garantieerfüllungspflichten entgehen zu können.”

Schadensersatz für Kläger

Den 25 Klägern wurde somit Schadenersatz zugestanden, da die “von der Beklagten zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen von den klagenden Verbraucher so verstanden werden konnten/durften, dass die Beklagte für die Dauer des Garantiezeitraumes auf die Kündigung verzichtet und bei der erfolgten Unternehmerkündigung bereit ist, die damit für den Garantiennehmer (Kunden) verbundenen Mehrkosten zu tragen, sodass die gewährte Preisgarantie in der versprochenen Länge (von 18 Monate) mit Leben erfüllt ist.” Laut Verbraucherschutzverband könnten jedoch bis zu 11.000 Kunden Anrecht auf Schadenersatz haben. Auf der Internetseite kann man sich über das Urteil informieren.

Auch wenn das Urteil richtungsweisend sein könnte, betrifft es jedoch nur einen konkreten Stromanbieter, der mit einer Preisgarantie warb und somit Schadenersatz in der Höhe der Differenz zwischen garantierten Strompreis und den Mehrkosten eines neuen Anbieters an die Kunden leisten muss. Allgemeine Gültigkeit hat das Urteil nicht, bei Problemen mit den Stromanbietern sollte man daher immer beim Verbraucherschutzverband oder bei einem Rechtsanwalt Rat einholen.

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