Horst D. Deckert

Klage gegen Söders Schulfach „Islam-Unterricht“

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Für die Einführung des Schulfaches Islam in Bayern fehlen die verfassungsrechtlich erforderlichen Voraussetzungen. Kurz vor der Schlussberatung des Bayerischen Landtags zur Einführung des Wahlpflichtfachs an staatlichen Schulen im Freistaat haben Kritiker Verfassungsklage gegen Söders Islamprojekt angekündigt. Die Popularklage kann von Personen mit Wohnsitz in Bayern unterstützt werden.

„Das Gesetz vermengt in intransparenter und unzulässiger Weise einen staatlich verantworteten Islamkundeunterricht mit einem religiös bekenntnisorientierten Islamunterricht“. Das teilte der Pädagoge Ernst-Günther Krause am Mittwoch per Pressemitteilung mit. Er kündigte an, dass die Popularklage am Tag nach dem Landtagsbeschluss beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden solle. Die Schlussberatung im Plenum ist für diesen Donnerstag angesetzt.

Der Bund für Geistesfreiheit Bayern und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung monieren ebenfalls, dass die verfassungsrechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Schulfaches fehlen.

Im Februar hatte das bayerische Kabinett beschlossen, dass es ab dem kommenden Schuljahr an mehr als 350 staatlichen Schulen in Bayern das neue Fach geben solle. Dazu soll der bisherige landesweite Modellversuch in ein reguläres Schulfach umgewandelt werden. Es soll dann neben katholischer und evangelischer Religionslehre sowie Ethik für Schüler wählbar sein.

Wahlberechtigte Personen mit Wohnsitz in Bayern können die Popularklage unterstützen, indem sie dieses bearbeitbare PDF-Formular mit Namen, Anschrift, Datum und Unterschrift versehen und an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof senden. Der Vordruck ist bereits mit der Anschrift des Gerichts versehen und für Fensterkuverts geeignet. Die Unterstützung ist mit keinen weiteren Kosten verbunden.(SB)

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