Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klatsche für Kramer: Bekanntgabe der AfD in Thüringen als Prüffall rechtswidrig

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Erfolg für die AfD: Der Landesverband der AfD in Thüringen darf vom Verfassungsschutz nicht öffentlich als Prüffall bezeichnet werden. Dies verkündete das Verwaltungsgericht Weimar. Eine öffentliche Äußerung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD) im September 2018, in der er den AfD-Landesverband als Prüffall eingestuft habe, war demnach rechtswidrig.

Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für die Stufe des Prüffalls, argumentierte das Gericht. Verfassungsschutzpräsident Kramer habe nach Auffassung des Gerichts mit seiner öffentlichen Äußerung in das im Grundgesetz verankerte Recht der AfD eingegriffen, als politische Partei gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen. Sie sei geeignet gewesen, die Mitwirkung der Partei an der politischen Willensbildung des Volkes und ihre Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien negativ zu beeinflussen.

Thüringens AfD-Landessprecher Stefan Möller sprach nach dem Urteil von einem „massiven Rechtsbruch“, den der Verfassungsschutz begangen habe. Die Behörde habe gemäß ihres „politischen Auftrags“ der AfD politischen Schaden zugefügt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (SB)

 

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