Horst D. Deckert

Klatsche für Kramer: Bekanntgabe der AfD in Thüringen als Prüffall rechtswidrig

Erfolg für die AfD: Der Landesverband der AfD in Thüringen darf vom Verfassungsschutz nicht öffentlich als Prüffall bezeichnet werden. Dies verkündete das Verwaltungsgericht Weimar. Eine öffentliche Äußerung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD) im September 2018, in der er den AfD-Landesverband als Prüffall eingestuft habe, war demnach rechtswidrig.

Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für die Stufe des Prüffalls, argumentierte das Gericht. Verfassungsschutzpräsident Kramer habe nach Auffassung des Gerichts mit seiner öffentlichen Äußerung in das im Grundgesetz verankerte Recht der AfD eingegriffen, als politische Partei gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen. Sie sei geeignet gewesen, die Mitwirkung der Partei an der politischen Willensbildung des Volkes und ihre Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien negativ zu beeinflussen.

Thüringens AfD-Landessprecher Stefan Möller sprach nach dem Urteil von einem „massiven Rechtsbruch“, den der Verfassungsschutz begangen habe. Die Behörde habe gemäß ihres „politischen Auftrags“ der AfD politischen Schaden zugefügt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (SB)

 

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