Von MANFRED KLEINE-HARTLAGE | Seit meiner letzten „Lagebesprechung“-Folge vom 11. Juli hat sich herumgesprochen, auf welches Szenario die SPD spekuliert, indem sie zwei Richterinnen für das Bundesverfassungsgericht nominiert, die offensichtlich zu Gunsten eines AfD-Verbots voreingenommen sind: Mit einem Verbot der AfD wäre praktisch jeder parlamentarische Widerstand gegen die Politik der linken Parteien auf lange Zeit ausgehebelt.
Die CDU – die ohnehin kaum Neigung zu einem solchen Widerstand zeigt – wäre, wenn sie doch aufmucken sollte, die nächste auf der Liste der Verbotskandidaten. Die Pläne der SPD laufen mithin auf einen Staatsstreich gegen die Demokratie hinaus und sind eine weitere Bestätigung der Thesen, die ich in meinen Büchern „Systemfrage“ und „Der kalte Staatsstreich“ entwickelt habe:
Das herrschende Pareienkartell ist weder bereit noch in der Lage, die von ihm selbst verursachten Probleme sachgerecht zu lösen, sondern fasst sie als Probleme der schieren Machterhaltung auf und versucht sie mit einem Maximum an Repression zu „lösen“. Die Logik dieses Prozesses lief schon bisher erkennbar auf die Umwandlung der Bundesrepublik in einen totalitären Staat hinaus. Mit dem geplanten AfD-Verbot schickt das Kartell sich an, den Rubikon endgültig zu überschreiten.
In der aktuellen „Lagebesprechung“ analysiere ich, wie realistisch diese Pläne sind. Da sie von der Kooperation des Bundesverfassungsgerichts, genauer der acht Richter des Zweiten Senats, abhängen, nehme ich die übrigen sechs Richter (neben den beiden neu zu entsendenden) und ihre jeweilige bisherige Karriere unter die Lupe.
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