Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klimasünder im Visier: Berlin bekommt Enteignungsgesetz

Natürlich spricht niemand von Enteignungen und es hatte auch niemand je vor, eine Mauer zu bauen: Berlin bekommt ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz. Darauf haben sich CDU und SPD geeignet. Gefährlich wird’s für Unternehmen besonders, wenn sie zu wenig für die Klimaziele tun.

Die Berliner wollten es so – zumindest jene, die 2021 beim Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen gestimmt haben. 58 Prozent der Stimmen befürworteten damals den Vorschlag der Initiative „Deutsche Wohnen (DW) & Co. enteignen“. Um rund 200.000 Wohnungen ging es dabei. Nun soll mit dem “Vergesellschaftungsrahmengesetz” so etwas wie eine Umsetzung in die Wege geleitet werden.

Dabei hatte Berlins CDU-Bürgermeister Kai Wegner wacker beteuert, dass es mit ihm keine Enteignungen von Wohnungskonzernen geben solle. Jetzt kommt das passende Gesetz dazu trotzdem. Seine Fraktion, genauer: CDU-Fraktionschef Dirk Stettner, behauptet einfach tapfer: „Wir reden hier nicht von Enteignungen.“

Fragt sich nur, was es sonst sein soll, wenn der Staat radikale Markteingriffe vornimmt, weil Unternehmen nach Ansicht der Politik nicht genug investieren. Besonders bedenklich ist der Einbezug des Klimanarrativs: Enteignung droht nämlich wörtlich auch dann, wenn Unternehmen „Klimaziele“ nicht erfüllen bzw. zu wenig tun, damit diese erreicht werden. Die Klimamodelle halten zwar keinem Realitätscheck stand, sollen im besten Berlin aller Zeiten aber zur Grundlage für Enteignungen werden. Wie soll das aussehen? Wer zu wenig Solarzellen aufs Dach schraubt und die grüne Industrie unzureichend fördert, kriegt mit Pech den Laden weggenommen?

Unternehmen können auch anderweitig plattgemacht werden

Der Tagesspiegel betont freilich, es solle “verhältnismäßig” zugehen. Statt maximaler Einschnitte solle man das mildeste geeignete Mittel anstreben. Infrage kommen etwa auch „andere Formen der Gemeinwirtschaft“, gesetzliche Preisregulierungen, das Verbot von Gewinnmaximierung per Gesetz oder eine anderweitige “marktorientierte Eigentumsnutzung”. Offen bleibt, warum man noch in Berlin unternehmerisch tätig sein sollte, wenn es Städte mit weniger und sogar Länder ganz ohne Sozialismus gibt.

Stettner betonte, es gehe darum, dass der Staat eingreifen könne, „wenn es offensichtliche, manipulative Fehlentwicklungen gibt“. Was das mit Klimazielen zu tun haben soll, bleibt offen. Ein bisschen Zeit bleibt ohnehin, denn das Gesetz soll frühestens zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten, offenbar, damit das Bundesverfassungsgericht es vor der Anwendung prüfen kann. Festgelegt werden sollen Grundsätze für “angemessene” Entschädigungen und Indikatoren, wann “Vergesellschaftungen” in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge “angebracht” sind – also beispielsweise bei der Wasser- oder Energieversorgung oder eben im Bereich Wohnen.

Auch schön: Die Initiative „DW & Co. enteignen“ hält das Enteignungsgesetz selbst für verfehlt. Der “Rahmen” sei schon von der nach dem Volksentscheid eingesetzten “Expertenkommission” gesteckt worden, so findet man. Die hielt damals eine Vergesellschaftung für verfassungskonform und Entschädigungen unter Verkehrswert für möglich. Von einem Rahmengesetz werde nun aber “keine einzige Wohnung vergesellschaftet und somit auch keine einzige Miete günstiger“. 

Von tatsächlichen Enteignungen übrigens auch nicht. Durch derartige Eingriffe in die Bau- und Wohnungswirtschaft wird man am Ende nur das exakte Gegenteil erreichen: Wozu Wohnungen bauen, wenn man am Ende enteignet werden kann? Dit is dann Berlin: Gerechte Armut und Wohnungsnot für alle. Bravo. Die Ent-DDR-isierung ist krachend gescheitert…

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