Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Knebelverträge: Vom Geschwärzten ist einiges bekannt

Das BAG hat ein Interesse an den Einschwärzungen, denn das Bundesamt hat die Öffentlichkeit über die Haftungsklauseln getäuscht.

Infosperber hatte bereits am 23. August 2021 darüber informiert: Falls die Impfstoffe bei empfindlichen Personengruppen zu namhaften gesundheitlichen Schäden führen, seien die Impfstoffhersteller haftpflichtig und nicht etwa der Staat, hatte das Bundesamt für Gesundheit der Öffentlichkeit weisgemacht. Doch das entpuppte sich schon damals als warme Luft.

Aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes verlangten verschiedene Medien – darunter auch Infosperber – die Offenlegung der Vertragsklauseln über die Haftung der Hersteller und über die ausgehandelten Preise. Am 3. August hat das BAG die Verträge jetzt ins Netz gestellt. Allerdings hat das Bundesamt sehr viele Stellen eingeschwärzt, namentlich die Klauseln über die Haftung und die Preise. Angeblich handle es sich um schützenswerte «Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse».

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