Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Können Grüne nicht Auto fahren? In Kiel soll Rückwärtseinparken verboten werden

Das Klischee der Frauen, die ihr Auto nicht vernünftig einparken können, erhält grüne Unterstützung: Weil Rückwärtsfahren häufiger zu Unfällen führe, möchte die Kieler Grünen-Politikerin Alke Voß nun kurzerhand das Rückwärtseinparken verbieten. Im grün-rot regierten Kiel hat dieser Vorstoß sogar gute Chancen.

Zero Covid ist out. Nun verfolgen Grüne die „Vision Zero“: einen Verkehr ohne Todesopfer. Am 5. November soll ein entsprechender Antrag im Kieler Verkehrsausschuss diskutiert werden. Demnach sollen rückwärts Ein- und Ausparken auf Grundstückszufahrten verboten werden. 

Das ist natürlich auf etlichen Zufahrten gar nicht möglich. Es sollen dann in Zukunft neue angelegt werden, damit sichergestellt wird, dass Fahrzeuge vorwärts aufs Grundstück fahren und dieses auch vorwärts wieder verlassen können. Ansonsten gibt’s keine Genehmigung. 

Das soll für neu entstehende Zufahrten und Parkplätze und auch für solche Parkflächen gelten, die umgestaltet werden. Bestehende Zufahrten, Kleingaragen und Parkflächen mit bis zu vier Stellplätzen sollen Bestandsschutz genießen. Aber nur, solange hier keine „Umgestaltungen“ vorgenommen werden. Was geschieht, wenn man nun die eigene Parkfläche um einen Platz erweitern möchte? Muss dann das ganze Grundstück umgestaltet werden? Ja: Dann sind nämlich Anpassungen an die neuen Regeln gefordert.

Die „Bild“ schreibt unter Berufung auf Zahlen von „Statista“, dass im vergangenen Jahr 15,3 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden auf fehlerhaftes Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren oder Ein- und Anfahren zurückzuführen seien. Wann kommt also das generelle Wende- und Abbiegeverbot? Der Verkehrssicherheitsbericht für die Stadt Kiel gab 71 Unfälle an, für die Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren verantwortlich waren. Das sind 6,54 Prozent aller 1085 verzeichneten Unfälle. Der Vorstoß wirkt auf Basis dieser Zahlen besonders absurd. 

In Kiel haben die Grünen die Mehrheit, unterstützt werden sie von der SPD. Daher könnte das Verbot zum Rückwärtseinparken tatsächlich am 5. November durchgewunken werden.

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