Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kongolese biss Polizistin Stück vom Ohr ab: Haftstrafe

Im November 2024 hatte er in Köln grundlos Passanten angegriffen. Bei der Kontrolle durch die Polizei leistete er Widerstand – einer Polizistin biss er dabei ein Stück vom Ohr ab. Am 30. Mai 2025 verurteilte das Landgericht Köln den vorbestraften Kongolesen Mbanbe M. (40) nun zu vier Jahren Haft.

Der Vorfall ereignete sich am 15. November des vergangenen Jahres im Kölner Stadtteil Ehrenfeld. Der Kongolese hatte zunächst mehrere Passanten mit einem Schlüssel attackiert und im Gesicht verletzt. Als die Polizei eintraf, versuchte er der Kontrolle zu entgehen und griff auch die Beamtinnen an. Er schubste eine Polizistin zu Boden und schleifte sie an den Haaren über die Straße. Erst mit der angeforderten Verstärkung konnte er überwältigt werden. Während des Handgemenges schlug der Mann um sich und biss einer Polizistin ein Stück der Ohrmuschel ab.

Das abgebissene Stück vom Ohr war der 26-jährigen Beamtin zunächst wieder angenäht worden, wurde aber vom Körper abgestoßen. Die Polizistin ist seitdem dienstunfähig und schwer traumatisiert.

Während des Prozesses gab der mehrfach vorbestrafte Mann an, sich aufgrund von Drogenkonsum nicht an die Tat erinnern zu können, räumte jedoch die Vorwürfe ein. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu vier Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich muss er der Polizistin 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Ausländerbehörde hatte parallel seine Abschiebung beantragt.

Was er an Leid verursacht habe, sei „kaum zu überbieten“, sagte der Vorsitzende Richter Necmettin Gül. Er bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung als „extrem schwerwiegende Straftat“. Die Polizistin werde ihren Beruf aufgrund ihrer schweren Traumatisierung vielleicht nie mehr ausüben können. „Man muss sagen, dass Polizeibeamte kein Freiwild sind für Leute, die ihr Aggressionspotenzial nicht unter Kontrolle haben“, betonte der Richter.

Die Haftstrafe für den Ohrabbeißer ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn sich das Trauma der verletzten Beamtin damit nicht lindern lässt. Mit den Folgeschäden wird die junge Frau wohl deutlich länger zu kämpfen haben. Manch einer fragt sich angesichts der Gewalt auf deutschen Straßen zudem, wie das Urteil ausgefallen wäre, hätte es sich bei dem Opfer um eine Privatperson gehandelt. Angriffe auf Polizeibeamte werden nach § 114 StGB zusätzlich zum Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung als „Angriff auf die Staatsgewalt“ gewertet und fallen deshalb häufig härter aus. Hätte der Täter einer Privatperson das Ohr abgebissen, bliebe nur die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ohne den Strafschärfungsfaktor „Vollstreckungsbeamter“, sodass das Strafmaß vermutlich noch niedriger gewesen wäre. Nicht nur die Polizei verkommt zu Freiwild – alle Menschen sind betroffen.

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